Die Verbote sind bereits seit 19. April in Kraft und sollen das bis zum 1. November auch bleiben. Konkret betroffen sind Limone Sur Garda und Peschiera del Garda. In beiden Städten gelten die Verbote im öffentlichen Raum. Das bedeutet, dass auf Straßen und Plätzen, in Grünanlagen, Parks und Gärten, auf öffentlichen Flächen allgemein und allem, was via öffentlichem Verkehr zugänglich ist, kein Tropfen Alkohol in irgendeine Kehle fließen darf. Wer sich trotzdem ein Schlückchen Hochprozentiges gönnt, zahlt zwischen 25 und 500 Euro Bußgeld.

Damit das Verbot nicht „verwässert“, ist es örtlichen Läden und Lokalen untersagt, alkoholische Getränke zum Mitnehmen auszugeben. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn das jeweilige Getränk in einem „hermetisch abgeschlossenen Behältnis“ befördert wird – zum Beispiel ins Feriendomizil. Das berichten italienische Zeitungen. Eine weitere Ausnahme ist vorgesehen für Flächen, für die temporär der Konsum von Alkohol eigens genehmigt wurde, beispielsweise weil dort eine Festlichkeit oder eine Veranstaltung stattfindet.

Vom Alkoholverbot am Gardasee verspricht sich die Lokalpolitik die Verhinderungen von „Problemen, die mit Alkoholgenuss in Zusammenhang stehen“. Man wolle „Verfallserscheinungen“ eindämmen, Verstöße gegen geltende Vorschriften, Störung des „öffentlichen Friedens“ und Umweltverschmutzung durch zurückgelassene Flaschen und Dosen, heißt es in lokalen Zeitungen.

Alkoholverbote sind keine komplette Neuerung – auf Mallorca am Ballermann gelten bereits zum Teil sehr strenge Regelungen und auch in Fiss in Tirol setzt man auf verordnete Abstinenz, hier allerdings im Zusammenhang mit Wintersport und Après-Ski.