Wie der DRV mitteilt, ist im Trilogverfahren zur EU-Pauschalreiserichtlinie am 02.12.2025 eine Einigung erzielt worden. Nach einer ersten und vorläufigen Einschätzung des Verbands seien wesentliche Kritikpunkte und Forderungen berücksichtigt worden, die Vermittlung mehrere Einzelleistungen solle auch künftig möglich bleiben, außerdem blieben Reisewarnungen weiterhin ein wichtiges Indiz für das Vorliegen von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen, die Umstände am Wohnort des Reisenden seien nicht maßgebend.
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