Joachim Schack, Geschäftsführer des Omnibus Verband Nord (OVN), macht deutlich, dass man sich im Falle einer Verlagerung des Kostenrisikos für fällige Stornokosten auf Schulen und Klassenlehrer nicht wundern dürfe, wenn die Bereitschaft der Lehrer, künftig überhaupt noch Klassenfahrten durchzuführen, gegen null tendiert.
Dass die Schulen nun gezwungen werden, entweder die langjährigen Kooperationen mit den betroffenen Busunternehmen zu gefährden oder die Eltern zur Kasse zu bitten, die dann ihrerseits hoffen müssen, unter die ominöse Härtefallregelung des Ministeriums zu fallen, könne nicht sein.
„Die um ihre Existenz kämpfenden Busunternehmen haben jedenfalls keine andere Wahl, als die vertraglichen Stornokosten einzufordern, auch wenn sie das gerade gegenüber den Schulen am liebsten vermeiden würden“, betont Schack.
Wenn die Bildungsministerin die Schulen und damit die Klassenlehrer auffordert, in erster Linie zu versuchen, die anfallenden Stornokosten gegenüber den Busunternehmen nicht zu bezahlen, wirke das befremdlich. „Was ist das für ein fragwürdiges Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Vertragstreue?“, so der OVN-Geschäftsführer weiter. Es sei nun zu befürchten, dass sich betroffene Eltern künftig genauer überlegen werden, ob sie ihr Kind an einer Klassenfahrt teilnehmen lassen oder nicht.
Mit der vorliegenden Entscheidung blende das Bildungsministerium auch die soziale Bedeutung solcher Klassenfahrten – insbesondere für Kinder aus finanzschwächeren Familien, für die solche Schulausflüge oft die einzige Reisemöglichkeit darstellen – völlig aus. „Man kann wirklich nur hoffen, dass sich die jeweiligen Klassenlehrer von der fehlenden Rückendeckung durch das Bildungsministerium nicht entmutigen lassen“, erklärt Schack.