Wenige Tage vor der Verhandlung hatte das Land Hessen den geforderten und gegenüber dem im Dezember 2018 von Klägern wie Gericht für ungenügend bezeichneten Luftreinhalteplan nachgebessert. Dadurch konnte das seit vier Jahren laufende Gerichtsverfahren als erledigt erklärt werden.

Mit dem umfangreichen Maßnahmenpaket, das nun rechtskräftig verabschiedet worden ist und deutlich über bisherige Ankündigungen hinausgeht, sei es nach derzeitigen Prognosen möglich, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid 2020 eingehalten wird und dies ohne Diesel-Fahrverbote gelingt, teilt die DUH in einer Presseinformation mit. Danach werde es im Jahr 2019 bei der Umsetzung der vorhergesehenen Maßnahmen nur noch auf wenigen Straßenmetern zu geringen Grenzwertüberschreitungen kommen. Im Jahr 2020 werde dann der Grenzwert in der gesamten Stadt eingehalten. Zufahrtsbeschränkungen für Diesel-Pkw zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts sollen zunächst die letzte Maßnahme bleiben.

„Die DUH und der VCD begrüßen das im jüngst aktualisierten Luftreinhalteplan verankerte Maßnahmenpaket, das zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts im Jahresmittel führt. Die Einwohner in Wiesbaden können somit so schnell wie möglich saubere Luft atmen“, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Unter anderem zählen die Hardware-Nachrüstung bzw. die Elektrifizierung der Busflotte in 2019, die Hardware-Nachrüstung in der kommunalen Fahrzeugflotte, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt sowie die Ausweitung der Park & Ride-Flächen am Stadtrand zu diesen Maßnahmen. Massiv gestärkt wird der öffentliche Nahverkehr durch mehrere neue Busspuren sowie Ausweitungen von Buslinien und Busneuanschaffungen. Darüber hinaus wird das Radwegenetz für den gesamten Stadtbereich ausgedehnt und ein 365-Euro-Nahverkehrsticket für Wiesbaden kommt hinzu.