Wer haftet, wenn ein Fahrgast in einem Bus bei einer Vollbremsung stürzt und sich dabei verletzt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Oberlandesgericht München in einem Berufungsverfahren.

Geklagt hatte die Versicherung eines Mannes, der im Mai 2012 in einem Linienbus in Ingolstadt verletzt worden war.

Der Busfahrer hatte gebremst, weil ein – laut Zeugenaussagen betrunkener – Fußgänger die Straße gekreuzt hatte. Die Versicherung sieht den Busfahrer und die Verkehrsgesellschaft in der Verantwortung.

Das Landgericht Ingolstadt hatte die Klage 2017 in erster Instanz abgewiesen. Der Mann sei für den Sturz selbst verantwortlich - denn er habe sich zum Zeitpunkt der Vollbremsung nicht festgehalten, sondern lediglich mit Blick entgegen der Fahrtrichtung am Fahrkartenautomaten gelehnt. Das habe die Auswertung der Videoaufnahmen aus dem Bus ergeben. Damit sei weder der Busfahrer noch die städtische Verkehrsgesellschaft verantwortlich. Die Versicherung des Mannes hingegen argumentiert, dass die Vollbremsung vermeidbar gewesen sei. Sie legte Berufung gegen das erste Urteil ein und fordert 120.000 Euro Schadenersatz.