Zur Durchsetzung der „Sauberen Luft“ durch Diesel-Fahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zwei weitere Klagen für Limburg (Hessen) und Oldenburg (Niedersachsen) sowie zusätzliche konkretere Maßnahmen eingereicht.

Der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ im Jahresmittel werde in beiden Städten erheblich überschritten.

Sowohl in Limburg als auch in Oldenburg sei die „Saubere Luft“ nur durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die Grenzwerte um ein Mehrfaches überschreiten, möglich. Laut Bundesumweltamt sei in Limburg im Jahr 2017 immer noch ein Wert von 58 µg NO2/m³ ermittelt worden. In Oldenburg liege der Wert für NO2 bei 49 µg/m³. Obwohl hier nach Auffassung der DUH dringender Handlungsbedarf bestehe, hätten die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden für diese Städte nach wie vor keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen in die Luftreinhaltepläne aufgenommen.

Für Bielefeld, Hagen, Oberhausen, Wuppertal und Freiburg sollen noch im November 2018 ebenfalls Klagen folgen. Die DUH klagt dann insgesamt in 34 durch Dieselabgase belasteten Städten. Dahinter steht die Absicht, noch im Jahr 2019 die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Luftqualitätsgrenzwertes zu erwirken. Dies hatte das BVerwG in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 als letztmöglichen Zeitpunkt festgelegt.

Dass die erneuten Klagen auf insgesamt sieben weitere Städte begrenzt wurden, begründet die DUH mit der besonderen Eilbedürftigkeit und den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen.