Durch intensive Intervention hat der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) erreicht, dass in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes, der „Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr“ wie alle anderen nicht systemkritischen Dienstleistungen vorerst lediglich bis 19. April 2020 untersagt ist. „Dies ist für die vielen kleinen Familienunternehmen ein wichtiger Schritt und wir sind dafür dankbar“, sagte WBO-Geschäftsführer Witgar Weber. „Wie die Lage in vier Wochen ist, bleibt natürlich abzuwarten, aber ein kleiner Lichtblick ist zu sehen“.
Das Busreiseverbot bis 15. Juni hatte in Baden-Württemberg nach Angaben des WBO zu einer Welle von Absagen geführt. „Für alle andere gewerblichen Tätigkeiten galt der Endzeitpunkt 19. April“, erklärte Weber, „lediglich Busreisen wurden bis 15. Juni 2020 untersagt.“ Der Verband habe sich in den vergangenen Tagen mit Nachdruck an die politischen Entscheidungsträger gewandt und auf die Tragweite dieses Verbots hingewiesen: „Weil es sich um ein gesetzliches Verbot handelt, durften die Unternehmen keine Stornorechnung schreiben, auch wenn die Reise vom Auftraggeber abgesagt wurde“. Für die Bustouristik, die wegen zahlreicher Stornierungen und ausbleibender Neubuchungen ohnehin schon am Boden liege, ein Desaster, so Weber weiter.