Jorczyk, Volkert, Münchrath
„Es ist davon auszugehen, dass kein Finanzamt in Deutschland mehr Umsatzsteuer auf Auslandsrestaurationsleistungen erheben kann“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes der Paketer (VPR) vom 13. Januar.
Kein Paketer muss künftig doppelt, im Ausland und in Deutschland, Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen entrichten.
Zu dieser Einschätzung kommt der VPR nach einem Urteil der höchsten Finanzgerichtsbarkeit im Dezember des vergangenen Jahres, das die Rücknahme der Revision vor dem Bundesfinanzhof BFH und der anschließenden Aufhebung des Nicht-Anwendungserlasses durch die Finanzverwaltung zum Inhalt hatte. Insbesondere der VPR-Steuerausschuss mit Dr. Volker Jorczyk, Werner Volkert und Franz-Josef Münchrath hatte sich gegen diese geplante Doppelbesteuerung von Restaurationsleistungen stark gemacht.