Video zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung
Video zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

Heute verhandelt das Finanzgericht (FG) Münster die Frage, wie eingekaufte Zimmerkontingente von Reiseveranstaltern steuerlich bewertet werden sollen.

Das Thema der gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen sorgt seit 2012 regelmäßig für schlaflose Nächte in der Reisebranche, da allen Reiseveranstaltern im Zweifelsfall hohe Nachzahlungen drohen. Auslöser ist eine Auslegung der Gewerbesteuergesetzgebung, wonach der Einkauf von Zimmerkontingenten wie Anlagevermögen bewertet wird. TUI Group Corporate hat dazu einen Video-Fakten-Check erstellt.

DRV: Forderungen von 1,6 Milliarden Euro, 25.000 Jobs gefährdet

In einer Pressemitteilung des Deutschen Reiseverbandes (DRV) heißt es dazu: „Wie ein Damoklesschwert hängt das Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen über der Reisebranche. Auslöser ist eine seit 2012 von den Finanzbehörden praktizierte Auslegung der 2008 reformierten Gewerbesteuergesetzgebung, wonach der Einkauf von Zimmerkontingenten der deutschen Reiseveranstalter wie Anlagevermögen bewertet wird. Die Folgen für die Reiseveranstalter in Deutschland waren der Politik damals wohl nicht bewusst, macht der Deutsche ReiseVerband (DRV) im Vorfeld der am Donnerstag anstehenden Verhandlung in einem konkreten Rechtsstreit aufmerksam. Denn die aktuelle Auslegung mit Steuerquoten von über 60 bis teilweise bis zu 100 Prozent führt zu einer extremen wirtschaftlichen Belastung der Unternehmen. So hat beispielsweise ein Großveranstalter eine Gesamtsteuerquote für den Zeitraum 2008 bis 2014 von 87 Prozent ermittelt. Steuerquoten in dieser Höhe sind erklärtermaßen aber auch von der Politik nicht gewollt. Rückwirkend stehen für die Reisebranche Forderungen von 1,6 Milliarden Euro im Raum. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf 230 Millionen Euro. Große Unternehmen könnten gezwungen sein, ganze Abteilungen rund um den Hoteleinkauf ins Ausland zu verlagern – 25.000 Arbeitsplätze sind gefährdet."

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung (Quelle: TUI Group Corporate)