Video zur Gewerbesteuerhinzurechnung von Übernachtungsleistungen
Heute verhandelt das Finanzgericht (FG) Münster die Frage, wie eingekaufte Zimmerkontingente von Reiseveranstaltern steuerlich bewertet werden sollen.
Video zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung
Heute verhandelt das Finanzgericht (FG) Münster die Frage, wie eingekaufte Zimmerkontingente von Reiseveranstaltern steuerlich bewertet werden sollen.
Das Thema der gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen sorgt seit 2012 regelmäßig für schlaflose Nächte in der Reisebranche, da allen Reiseveranstaltern im Zweifelsfall hohe Nachzahlungen drohen. Auslöser ist eine Auslegung der Gewerbesteuergesetzgebung, wonach der Einkauf von Zimmerkontingenten wie Anlagevermögen bewertet wird. TUI Group Corporate hat dazu einen Video-Fakten-Check erstellt.
DRV: Forderungen von 1,6 Milliarden Euro, 25.000 Jobs gefährdet
In einer Pressemitteilung des Deutschen Reiseverbandes (DRV) heißt es dazu: „Wie ein Damoklesschwert hängt das Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen über der Reisebranche. Auslöser ist eine seit 2012 von den Finanzbehörden praktizierte Auslegung der 2008 reformierten Gewerbesteuergesetzgebung, wonach der Einkauf von Zimmerkontingenten der deutschen Reiseveranstalter wie Anlagevermögen bewertet wird. Die Folgen für die Reiseveranstalter in Deutschland waren der Politik damals wohl nicht bewusst, macht der Deutsche ReiseVerband (DRV) im Vorfeld der am Donnerstag anstehenden Verhandlung in einem konkreten Rechtsstreit aufmerksam. Denn die aktuelle Auslegung mit Steuerquoten von über 60 bis teilweise bis zu 100 Prozent führt zu einer extremen wirtschaftlichen Belastung der Unternehmen. So hat beispielsweise ein Großveranstalter eine Gesamtsteuerquote für den Zeitraum 2008 bis 2014 von 87 Prozent ermittelt. Steuerquoten in dieser Höhe sind erklärtermaßen aber auch von der Politik nicht gewollt.
Rückwirkend stehen für die Reisebranche Forderungen von 1,6 Milliarden Euro im Raum. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf 230 Millionen Euro. Große Unternehmen könnten gezwungen sein, ganze Abteilungen rund um den Hoteleinkauf ins Ausland zu verlagern – 25.000 Arbeitsplätze sind gefährdet."
Um das Thema Overtourism ging es beim zweiten Roundtable auf Initiative des Deutschen Reiseverbandes (DRV) und des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW). Er fand am 9. Juli in der BTW-Geschäftsstelle in Berlin statt. Dabei waren sich die Tourismus-Experten einig, dass Overtourism eine globale Herausforderung bleibe, aber unterschiedlich ausgeprägt, räumlich und zeitlich begrenzt und damit lokal zu betrachten sei. Die Herausforderung sei dabei, die richtige Balance zwischen wirtschaftlichem Nutzen und gesellschaftlicher Akzeptanz herbeizuführen. weiterlesen
Der Parlamentskreis Bus im Deutschen Bundestag hat sich neu aufgestellt. Unter dem Vorsitz von Henning Rehbaum (CDU) wird das überfraktionelle Gremium seine Arbeit weiterführen und den Dialog mit der Branche vertiefen. Der Bus ist ein zentrales Element der Verkehrswende und braucht eine starke Stimme im Parlament, begrüßt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) die Fortführung des Parlamentskreises. weiterlesen
Die Stadt Friedrichshafen hat ihren Test autonomer ÖPNV-Shuttles im normalen Straßenverkehr beendet und ein positives Fazit gezogen. Insbesondere hätten die Menschen auch mit den Shuttles mitfahren wollen, hieß es. weiterlesen
Bus Blickpunkt Newsletter
Aktuelles Branchenwissen per E-Mail.