Bereits bestätigen konnten HDN und HDNA, dass sich keine Auswirkungen auf den bei den Haftpflichtgemeinschaften bestehenden Versicherungsschutz durch das Tragen von Schutzmasken durch das Fahrpersonal ergeben.

Vermehrt sei in den letzten Tagen die Frage aufgekommen, wie es sich bezüglich des Versicherungsschutzes beim Einbau von Schutzscheiben zur räumlichen Abtrennung des Fahrerarbeitsplatzes in Bussen und Bahnen verhält. HDN und HDNA unterstützen ihre Mitglieder auch hinsichtlich dieser Corona-Schutzmaßnahme und bestätigen, dass - solange die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nicht entzogen worden ist – der Einbau einer Schutzscheibe den Deckungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht beeinträchtigt.

Seitens der ÖPNV-Unternehmen werde derzeit geprüft, welche Schutzscheibe jeweils in den Fahrzeugen verbaut werden soll. Sicherheitsglas, Kunststoffglas und PVC-Folie seien dabei aktuell die gängigsten Materialien. Die sicherste, allerdings auch teuerste Maßnahme, dürfte in mehrerlei Hinsicht eine vom Bushersteller angebotene Trennscheibe aus Sicherheitsglas, die in der Regel über eine Typenzulassung verfügt, sein.

Die Unternehmen müssen bei Auswahl und Einbau der Schutzscheibe auf alle Fälle darauf achten, dass die Einhaltung der Bestimmungen der StVZO, StVO und BOKraft nachgewiesen wird. Andernfalls droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs. HDN und HDNA empfehlen daher dringend, „eine unternehmensindividuelle Lösung sowie Drittanbieterlösungen zum Einbau von Schutzscheiben auf diese Anforderungen hin zu überprüfen – gegebenenfalls über eine Einzelabnahme des nachgerüsteten Fahrzeugs.“