Es sei abzuwarten, wie die Verordnung umgesetzt werden solle, teilte Ingo Wortmann, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), mit. „Wir sind dazu mit den zuständigen Behörden im Austausch und werden dabei auch nochmal auf die möglichen Probleme der Kontrollierbarkeit solcher Maßnahmen hinweisen.“ Die Durchsetzung der Maskenpflicht sei letztlich weiterhin eine staatliche Aufgabe.
Das bayerische Kabinett hatte am Dienstag (12. Januar 2021) beschlossen, dass in dem Bundesland vom kommenden Montag (18. Januar 2021) an eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel gilt. Seit Monaten gilt bundesweit schon eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.
Diese habe dazu beigetragen, dass der öffentliche Personennahverkehr kein Corona-Hotspot sei, sagte Wortmann, der auch Chef der Münchner Verkehrsgesellschaft ist. Eine Pflicht, FFP2-Masken zu tragen, werde keine unmittelbare Auswirkung auf die Fahrgastzahlen haben. „Denn die meisten Fahrgäste haben im Lockdown ihre Mobilität bereits weitestgehend eingeschränkt, weil ihnen schlichtweg die Fahrtanlässe fehlen.“
Die Deutsche Bahn teilte mit: „Zur genauen Umsetzung der geplanten neuen Verordnung gehen wir auf die zuständigen Stellen zu.“ Auch die Bahn verwies darauf, dass das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen schon heute Pflicht sei. „Durch die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie ist das Reiseaufkommen seit Ende letzten Jahres auf ein niedriges Niveau zurückgegangen“, hieß es zur Auslastung. Der Trend setze sich fort und falle je nach regionaler Situation sehr unterschiedlich aus.
Die im Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) organisierten privaten Betriebe forderten angesichts des bayerischen Beschlusses: „Dem Fahrpersonal dürfen keine Kontroll- oder Prüfpflichten und auch keine Haftung für Verstöße auferlegt werden.“