Die anstehende Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie durch die EU-Kommission sorgte auf der 125. halbjährlichen Tagung der European Travel Agents' and Tour Operators' Associations (ECTAA), die vom 24. bis 25. November 2022 in Thessaloniki stattfand, für fachliche Beunruhigung. Der handfeste Hintergrund dafür: die derzeit geplanten Änderungen würde zwar die Rechte der Reisenden verbessern, eine Vereinheitlichung der Maßnahmen für Reiseveranstalter und Fluggesellschaften lasse sich jedoch nicht erkennen. Demnach wurde die Absicht geäußert, Vorauszahlungen an Reiseveranstalter zu begrenzen, bei der Überprüfung der Fluggastrechte, bestehe jedoch kein Interesse daran. Die ECTAA kritisiert dieses Vorgehen als "offensichtlichen Mangel an Verständnis für die Funktionsweise der Reisebranche". Und weiter führt der Verband aus: "Die Reiseveranstalter verfügen nicht über das Geld der Kunden; sie müssen ihre Lieferanten, insbesondere die Fluggesellschaften, bezahlen, die in den meisten Fällen eine Vorauszahlung in voller Höhe verlangen", schreibt der europäische Verband in einer Presse-Aussendung.

Zudem gebe es keine konkreten Optionen für eine wirksame Regelung des Insolvenzschutzes für Fluggesellschaften, obwohl der Europäische Rechnungshof bereits im Juni 2021 empfohlen hat, den in der Pauschalreiserichtlinie vorgesehenen Insolvenzschutz, einschließlich der Rückführungskosten, im Rahmen der Verordnung 261/2004 auf Fluggesellschaften auszuweiten.

Frank Oostdam, Präsident der ECTAA, sagte dazu erläuternd: "Die Begrenzung der Vorauszahlungen und die Einführung eines Insolvenzschutzes nur für einen Teil der Wertschöpfungskette, wird die meisten mittelständischen Reiseveranstalter aus dem Markt drängen. Verbrauchern wird dadurch ein wesentliches Reiseprodukt vorenthalten, da Pauschalreisen ein hohes Maß an Schutz bieten". Und weiter: "Wir fordern die Kommissionsmitglieder Reynders und Valean dazu auf, die Maßnahmen auf die gesamte Wertschöpfungskette der Reisebranche auszurichten -  wenn ihr Ziel wirklich darin besteht, den Schutz der Verbraucher zu verbessern."