Es fehle – verstärkt durch die Kostensituation bei Personal, Energie, Kraftstoffen und Material – die nachhaltige Finanzierungsgrundlage für den Regelbetrieb“, so VDV-Vizepräsident Werner Overkamp bei der Vorstellung des VDV-Positionspapieres „Linienbedarfsverkehr: zukunftsgerecht, integriert und nachfragegesteuert.“ Der Bund hatte 2021 in einer wegweisenden Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes die dauerhafte Genehmigungsmöglichkeit eines ÖPNV-integrierten On-Demand-Angebots geschaffen und viele Verkehrsverbünde haben sich dem Thema angenommen.

Der Linienbedarfsverkehr stelle eine „neue, digitale gestützte Qualität des ÖPNV-Angebotes dar und eignet sich in ländlichen Räumen als flächenhaftes Grundangebot,“ so der Verband in einer Mitteilung. Zudem böten sich auch in urbanen und suburbanen Gebieten zeitliche und räumliche Lückenschlüsse und Angebotsverdichtungen an. Laut VDV können flexible Kleinbusse in Tageszeiten schwacher Nachfrage klassische Linienbusse ersetzen. Der Branchenverband lobt den Bund rückblickend für die Novellierung. „Doch wahr ist auch, dass die Verkehrsunternehmen in diesen Zeiten enorme Schwierigkeiten haben, diese neuen Angebote, die ja zusätzlich zu finanzieren sind, dauerhaft im Markt zu halten. Das tut natürlich weh, da wir von den Kundinnen und Kunden positive Rückmeldungen bekommen. Akzeptanz und Nachfrage für die flexiblen, kleinen Rufbusse sind da.“

 

"On Demand-only-Szenario": Kleinbusse für Millionen Autos
Wenn das Verkehrsproblem ausschließlich mittels flexibler Kleinbusse gelöst werden müsste, würden nach einer Branchenstudie 380.000 On Demand-Busse ausreichen, um sämtliche Zweit- und Drittwagen in Deutschland – rund zwölf Millionen Pkw – zu ersetzen. „Das ist freilich das Szenario ohne Begleitmaßnahmen. Sinnvoller ist es, das On Demand-Angebot zu erhöhen und mit Push- und Pull-Maßnahmen, also etwa Parkraumbewirtschaftung, Verminderung von Pkw-Flächen, Carsharing, ÖPNV-Vorrangschaltungen, Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur etc. zu begleiten.“

Der Branchenverband weist darauf hin, dass im ÖPNV-Leistungskostengutachten von Roland Berger ein Aufwuchs von heute 400 auf etwa 20.000 Linienbedarfsverkehrs-Fahrzeugen mit einem bis 2030 steigenden Bedarf von 110 Millionen Euro 2023 auf 3,8 Milliarden Euro jährlich ab 2030 ermittelt worden ist, um die Klimaschutzziele zu erreichen. „Der Linienbedarfsverkehr ist für Nutzerinnen und Nutzer barrierefrei, preiswert, komfortabel und holt Fahrgäste zur gewünschten Zeit dort ab, wo sie sind, um sie dort hinzubringen, wo sie hinmöchten. Er ist in allen kundenrelevanten Bestandteilen in den ÖPNV integriert: beim Informieren, beim Buchen per App und Bezahlen im ÖPNV-Tarif mit oder ohne Komfortzuschlag. Hier müssen wir für die angestrebte Mobilitätswende ansetzen“, so Overkamp abschließend.