Der tatsächliche Finanzbedarf falle nach Ansicht des Bundesrechnungshofes nicht so hoch aus wie zu befürchten war. Der Unions-Chefhaushälter Eckhardt Rehberg hatte einen neuen Rettungsschirm des Bundes für den Öffentlichen Personennahverkehr in Höhe von einer Milliarde Euro an Bedingungen geknüpft. Der VDV weist allerdings darauf hin, dass für eine Bewertung der Einnahmenverluste nicht nur das Jahr 2020, sondern die beiden Pandemiejahre 2020 und 2021 zu betrachten sind.

Das Bundeskabinett hatte Mitte Mai eine weitere Milliardenhilfe für den ÖPNV auf den Weg gebracht. Im vergangenen Jahr hatte der Bund bereits 2,5 Milliarden Euro zusätzlich für den Nahverkehr bereitgestellt. Die Länder kündigten an, weitere 2,5 Milliarden Euro aus eigenen Mitteln zu tragen, in diesem Jahr wollen sie eine Milliarde Euro dazugeben.

Rehberg teilte unter Verweis auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs mit, die Länder hätten im vergangenen Jahr gerade einmal knapp 300 Millionen Euro für den ÖPNV beigesteuert, während der Bund seine Zahlung von 2,5 Milliarden Euro voll erfüllt habe. „In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetz muss geklärt werden, dass die Länder ihre Zusagen einhalten. Immer wieder ist darauf hinzuweisen, dass der ÖPNV Ländersache ist.“

„Richtig ist, dass aufgrund der Höhe des Bundesanteils von 2,5 Milliarden Euro in Relation zu dem beantragten Schadensausgleich für 2020 (ca. 3,3 Milliarden Euro) noch keine hälftige Länderbeteiligung erreicht werden konnte. Mit der Fortführung des Rettungsschirms in 2021 wird sich dies jedoch ändern“, machte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff deutlich.

Sieben Milliarden Euro Schäden

In dem Bericht sieht der Rechnungshof die erwogene Aufstockung der Bundeszuweisungen kritisch. Nur ein Land habe mit einem Anteil von bislang 52 Prozent die ursprünglich vorgesehene hälftige Lastenteilung realisiert. Der Rechnungshof empfiehlt unter anderem eine gesetzliche Festlegung der zugesagten Landesmittel und eine gestaffelte Auszahlung der Bundeszuweisungen auf der Grundlage aussagekräftiger Abrechnungsnachweise der Länder.

Der VDV erklärte, die prognostizierten Schäden lägen für die Jahre 2020 und 2021 bei insgesamt rund sieben Milliarden Euro. Während der Bund die 2,5 Milliarden Euro für den Rettungsschirm schnell zur Verfügung gestellt habe und damit der Großteil der Verluste in dem Jahr ausgeglichen worden sei, werde sich dieses Verhältnis 2021 umkehren. „Nun werden die Länder den überwiegenden Anteil aus eigenen Mitteln beisteuern.“

Auch der Verkehrsminister Schleswig-Holsteins, Bernd Buchholz (FDP), wies die Kritik zurück. Tatsächlich seien die Einnahmeverluste im ÖPNV im Jahr 2020 geringer ausgefallen als ursprünglich angenommen. Schleswig-Holstein habe die Ausgleichleistungen zu 25 Prozent aus Landesmitteln gedeckt. Der Länderanteil werde in diesem Jahr deutlich höher ausfallen. Beide Jahre zusammen betrachtet, würde Schleswig-Holstein seiner Zusage gerecht und 50 Prozent der Schäden aus eigenen Mitteln beisteuern. „Insoweit greift die Rechnung der Haushälter zu kurz.“

Der Grünen-Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar sagte: „Wenn die Bundesregierung Klimaschutzziele einhalten will, muss sie das ÖPNV-Angebot erweitern, statt Kürzungen durch ihr Zögern herbeizuführen.“