Dafür müssten die klimafreundlichen Verkehre gestärkt werden, so VDV-Vizepräsident Werner Overkamp. „Naheliegend ist es daher, die Voraussetzungen für mehr und leistungsfähigere Busspuren zu schaffen.“ In der geplanten Reform des Straßenverkehrsrechts sei das nicht durchgängig der Fall, da infolge der beabsichtigten Schaffung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs die Gefahr bestehe, dass dies zu Lasten der Busfahrstreifen gehe. Die politische Diskussion berge die Gefahr von mobilitätswendefeindlichen Trojanern. „Wir sind daher dem Verkehrsausschuss des Bundestages dankbar, dass er in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat, dass eine weitere Sonderfahrspur – etwa für bestimmte Pkw – nur dann zulässig sein soll, wenn zugleich gesichert ist, dass diese keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit des Bus- und Straßenbahn-Linienverkehrs besitzt.“

Grundlage der geplanten Änderungen im Straßenverkehrsrecht ist nach Angaben des VDV eine Aussage im Koalitionsvertrag der Ampel, wonach das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung so angepasst werden sollen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Das soll Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume eröffnen. Dafür habe das Bundesverkehrsministerium Änderungsvorschläge eingebracht – diese beinhalten allerdings auch andere Möglichkeiten, darunter die Einrichtung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs.

Der VDV sieht diese Sonderfahrspuren skeptisch und verlangt zumindest die jetzt vom Bundestags-Verkehrsausschuss beschlossene Bindung an eine Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen dieser Sonderfahrspuren auf den ÖPNV. „Unserer Ansicht nach wäre es besser, wenn anstelle von neuen Sonderfahrspuren die Voraussetzung für die Schaffung von Busspuren in der Verwaltungsvorschrift zur StVO geändert würde“, schlägt Overkamp vor. „Denn hier ist heute bei der Neueinrichtung eine so hohe Hürde vorhanden, dass dies die Flexibilität und Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei der Schaffung von Busspuren unnötig einschränkt.“

Weitere Vorschläge zur Verbesserung des Straßenverkehrsrechts hat der VDV in einem aktuellen VDV-Positionspapier mit dem Titel „Änderungsvorschläge zum Straßenverkehrsrecht – für eine gute Mobilitätswende“ formuliert. Das Positionspapier ist unter "vdv.de/positionen" abrufbar.