Mit großer Verwunderung hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) die Aussagen von NRW-Justizminister Peter Biesenbach zur Kenntnis genommen. In einem Zeitungsinterview setzte er sich dafür ein, das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen künftig zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen.
Schwarzfahren ist in Deutschland eine Straftat und muss es aus Sicht des Verbandes und seiner rund 600 Mitgliedsunternehmen auch bleiben.
„Solche rein politischen Aussagen, die scheinbar ohne genaue Kenntnis der Rechtslage getroffen werden, sind absolut kontraproduktiv. Damit schadet man den 95 Prozent der ehrlichen Fahrgäste, den Verkehrsunternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Denn die bezahlen am Ende gemeinsam die Zeche, wenn Schwarzfahrer zu glimpflich davonkommen“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit würde etwa bedeuten, dass die Kontrolleure nicht mehr die Möglichkeit zur vorläufigen Festnahme eines Schwarzfahrers im Sinne des Jedermanns-Recht hätten. „Eine Feststellung der Personalien vor Ort wäre damit so gut wie nicht mehr möglich. Das käme einem Freifahrtschein fürs Schwarzfahren gleich“, so Wolff weiter.
Auch das Argument der Entlastung bei den Behörden und öffentlichen Kassen, die momentan durch Schwarzfahrer entsprechenden Aufwand haben, lässt Wolff nicht gelten: „Man verschiebt die Belastung damit von der Landesbehörde Staatsanwaltschaft zu den Ordnungsbehörden auf kommunaler Ebene, die sich dann um die Ordnungswidrigkeiten kümmern müssten.“ Der Verband setzt sich deshalb auch weiterhin nachdrücklich dafür ein, dass Schwarzfahren eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches („Erschleichung von Leistung“) bleibt.