Die Renewable Energy Directive der EU stellt den zentralen Rahmen zur Förderung Erneuerbarer Energien. Nach der Einführung von RED I (2009) und RED II (2018) setzt die 2023 verabschiedete RED III noch ehrgeizigere Ziele. Demnach soll bis 2030 der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor auf 29 Prozent steigen. „Unternehmen und Kommunen teilen das Ziel, können jedoch die finanziellen Aufwände nicht allein schultern“, so VDV-Vizepräsident Werner Overkamp. Zugleich liege aber der Förderschwerpunkt der öffentlichen Hand gegenwärtig auf dem Energie- und Industriesektor, während dringend benötigte Impulse für den öffentlichen Verkehr weitgehend ausblieben. Hinzu komme, dass energieintensive und andere produzierende Unternehmen von der Stromsteuer entlastet würden, während der stromkostenintensive, klimaschonende öffentliche Verkehr davon ausgenommen bliebe und die Förderung zur Elektrifizierung der deutschen Busflotten auslaufe. „Dabei wäre ein stärkeres Engagement gerade jetzt gleichbedeutend mit einer aktiveren Wirtschaftspolitik für den Standort Deutschland“, meint Overkamp.

Gemäß VDV-Positionspapier sollten die Einnahmen aus dem Verkehrssektor vollständig reinvestiert werden, um klimafreundliche Mobilitätsinfrastrukturen zu fördern. So könne eine stärkere Finanzierung des öffentlichen Verkehrs durch den KTF dazu beitragen, den Modal Split zugunsten von Bus und Bahn nachhaltig zu verbessern, insbesondere durch die Beschaffung von jährlich mindestens 3.000 neuen E-Bussen ab 2025. „Doch wir müssen auch bei der Steuergesetzgebung konsistent werden“, fordert Overkamp. „Die Stromsteuerentlastung für Unternehmen muss auf Schienenbahn- und Busunternehmen ausgeweitet werden, analog zum EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro pro MWh.“ Gleichzeitig sei die Aufhebung des De-Minimis-Vorbehalts entscheidend, damit auch größere Verkehrsunternehmen von den KWKG-Entlastungen profitieren und den geplanten Einsatz von über 30.000 Elektrobussen im städtischen Bereich voranbringen könnten.

Der VDV schlägt deshalb vor, den Schienenverkehr in die THG-Quote einzubeziehen, da dies „eine gezielte Förderung des ökologischen Ausbaus im Schienenverkehr“ ermöglichen würde. Außerdem solle der Jahresbemessungswert eines E-Busses „unbedingt auf realistische 119 MWh angepasst werden“.

Thematisiert wird es auch auf der Mobility Move, die vom 1. bis 3. April in Berlin stattfindet.