Den Entwurf des neuen Umsatzsteueranwendungserlasses hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) übersandt und den Verbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), der RDA Internationaler Bustouristik Verband, der Internationale Verband der Paketer (VPR), der Deutsche Reiseverband (DRV) sowie die Allianz Selbständiger Reiseunternehmen (ASR) beziehen die Anmerkungen in ihrer Stellungnahme auf folgende Punkte (im Wortlaut):

 

  • Ermittlung der Marge anhand der Buchung bzw. Bestellung und nicht anhand der einzelnen Reisenden
  • Wettbewerbsverzerrungen durch Saldierungsverbot von Negativmargen mit positiven Einzelmargen
  • Schwierigkeiten in der Umsetzung: Ermittlung der Marge muss praxistauglich sein
  • Für Anzahlungen sollen die neuen Vorschriften erst für nach dem Dezember 2021 gebuchte Reisen gelten.
  • Aufgrund des hohen Arbeits-und Zeitaufwands für die Umsetzung des UStAE sollen die neuen Regelungen erst am dem 01. Januar 2023 Anwendung finden oder die Gesamtmargenberechnung auch in 2022 angewendet werden können.

Weitere Änderungsvorschläge:

Stellungnahme zum Entwurf des novellierten Umsatzsteueranwendungserlasses zu § 25 UStG