Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in München am Freitag (20. Dezember 2019) entschieden. Die Versicherung eines verletzten Fahrgastes hatte den Busfahrer und die städtische Verkehrsgesellschaft verklagt, nachdem der Fahrgast in einem Bus in Ingolstadt gestürzt war, als der Fahrer eine Vollbremsung machte.

Das Gericht legte eine „Haftungsquote“ von 20 Prozent fest. Rund 24.000 Euro soll das Unternehmen nun an die Versicherung zahlen. Die Klage gegen den Busfahrer wertete das Gericht als „insgesamt unbegründet“.

Die Versicherung hatte behauptet, der Fahrer hätte vorsichtiger fahren müssen. Die Gegenseite gab an, der Fahrgast habe sich nicht richtig festgehalten. Das hat er laut Gericht wohl nicht getan, weil er gerade seine Fahrkarte entwertete. Er habe mit dem Rücken zur Fahrtrichtung vor dem Entwerter gestanden. „Diese Position entgegen der Fahrtrichtung kann ihm aber als solche nicht angelastet werden, da die Vorrichtung von der Beklagten (...) so angebracht wurde“, hieß es in dem Urteil. Das sei ein Grund dafür, dass das Busunternehmen mithafte.

Das Landgericht Ingolstadt hatte die Klage in erster Instanz komplett abgewiesen, dagegen legte die Versicherung als Klägerin Rechtsmittel ein – mit Erfolg. Die Revision gegen dieses Urteil ließ das OLG nicht zu.