Heute ist im Landgericht Erfurt das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren der Regionalen Verkehrsgesellschaft (RVG) Gotha gegen das Busunternehmen Steinbrück über die Herausgabe des rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) gefällt worden: Der Antrag der RVG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde zurückgewiesen!

Auf Anfrage des Bus Blickpunkt erklärte Steinbrück-Sprecher Torsten Jäger kurz nach der Urteilsverkündung:

„Der Rechtstaat hat heute so entschieden, wie wir es gehofft haben. Die Verfügung wurde abgelehnt. Die Quintessenz der Verkündung ist, dass die Verträge der Firma Steinbrück bis zum 30.06.2019 gültig sind, dass die Kündigungen rechtsunwirksam sind und dass damit die Herausgabe des rechnergestützten Betriebsleitsystems natürlich nicht stattfindet.“

RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt teilte in einer Pressemeldung mit: „Leider ist das Gericht unserer Auffassung nicht gefolgt, wir werden prüfen, ob wir gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Schließlich handelt es sich bei den Kassensystemen um Eigentum der RVG, das den beauftragten Unternehmen, so auch der inzwischen gekündigten Firma Steinbrück, lediglich zur Nutzung überlassen wurde.“

Das Urteil des Gerichts lautet: Die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Erfurt hat entschieden, der RVG fehle es an einem Verfügungsanspruch; eine Rückgabeverpflichtung des Betriebsleitsystems bestehe nicht, weil die Firma Steinbrück mit der RVG die beiden Leistungsverträge (für den Stadtverkehr und für den Regionalverkehr) bis zum 30.06.2019 befristet abgeschlossen habe. Die Leistungsverträge stünden in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Überlassungs- und Nutzungsvertrag hinsichtlich des streitgegenständlichen Betriebsleitsystems vom 15.03.2005. Soweit die Parteien die Laufzeit der Leistungsverträge bis zum 30.06.2019 vereinbart haben, müsse für diese Zeit die Nutzung der RBL-Komponenten durch den die Firma Steinbrück zur Erfüllung seiner sich aus den Leistungsverträgen ergebenden Vertragspflichten gewährleistet sein. Von der RVG vorgetragene Kündigungsgründe seien bereits mangels hinreichender Glaubhaftmachung nicht geeignet, die Wirksamkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund zu stützen. 

Landesverwaltungsamt fordert Steinbrück auf Verkehr einzustellen

Das Landesverwaltungsamt in Weimar hat dem Busunternehmen Steinbrück am vergangenen Mittwoch (25. Januar) eine Unterlassungsverfügung zugestellt. Darin wird Steinbrück aufgefordert, den Parallelverkehr zu den von der Regionalen Verkehrsgesellschaft Gotha (RVG) beauftragten Unternehmen umgehend einzustellen. Dabei hatte das Thüringer Landesverwaltungsamt erst Anfang Januar 2017 den Ersatzfahrplan des RVG-Chefs Uwe Szpöt für nicht genehmigt erklärt. Die Behörde forderte die RVG sogar auf, den bislang gültigen Fahrplan zu fahren (Bus Blickpunkt berichtete http://www.busnetz.de/1915-urteilsverkuendung-rvg-kuendigung-gegen-steinbrueck-nicht-rechtswirksam).

Also, woher rührt der Sinneswandel? Steinbrück-Sprecher Torsten Jäger ist der Meinung, dass auf Druck des Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes – der aus persönlicher Freundschaft zum Landrat Gießmann die Mitarbeiter der Abteilung Verkehr unter Druck gesetzt haben soll – dieser Unterlassungsbescheid erlassen worden sei. Der Unterlassungsbescheid soll aber laut Steinbrück-Rechtsanwalt Prof. Kupfrian rechtswidrig sein. Gegen den Unterlassungsbescheid habe Rechtanwalt Kupfrian Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch habe laut Jäger zunächst „aufschiebende Wirkung und setze das Urteil außer Kraft“.

Selbst der CDU-Kreisvorstand hatte sich Anfang Januar zum Streit zwischen der RVG und der Firma Steinbrück geäußert mit einem offenen Brief an Landrat Konrad Gießmann als Aufsichtsratsvorsitzenden der RVG. Darin wird gefordert, den ursprünglichen Fahrplan (steinbrück-Fahrplan) einzuhalten, regionale Arbeitsplätze nicht zu riskieren, den finanziellen Rahmen des ÖPNV nicht durch den Rechtsstreit auszudehnen und das Ergebnis des juristischen Verfahrens um die Höhe der Vergütung für Steinbrück abzuwarten.

Auf die Frage, wie es denn nun weitergeht, antwortete Jäger: „Die Firma Steinbrück fährt weiter wie bisher, „Wolfgang Steinbrück ist nach wie vor derjenige, der auf genehmigten Linien fährt“, das habe auch der Richter im Landgericht Erfurt heute eindeutig betont.

Rechtsanwalt Kupfrian und Steinbrück-Sprecher Jäger hätten nach eigenen Angaben heute bei einer Pressekonferenz den Landrat Konrad Gießmann (CDU) aufgefordert, dass Possenspiel zu beenden. „Entweder lenkt Gießmann ein und hält sich an Recht und Gesetz oder er zieht die politischen Konsequenzen und tritt zurück“, so die Forderung der Steinbrück-Sprecher.