Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Urteil zur zulässigen Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen geäußert. Danach dürfen Reiseveranstalter ihre Forderung von mehr als 20% des Reisepreises gegenüber Reisenden mit Vorabzahlungen, die sie beispielsweise an Fluggesellschaften leisten müssen, begründen.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen eine Klausel eines großen Reiseveranstalters, der für bestimmte Pauschalreisen eine Anzahlung von bis zu 40% verlangt.

Der BGH hat damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach Anzahlungen in dieser Höhe bei einer entsprechend hohen Vorleistung des Veranstalters gerechtfertigt sein können. Dies muss der Veranstalter jedoch genau darlegen.

In dem jüngst entschiedenen Fall ging es nicht um eine klassische Pauschalreise, die aus einem Kontingent stammt, welches der Veranstalter vor der Reisesaison eingekauft hat. Vielmehr handelte es sich um eine Zusammenstellung von verfügbaren Flügen nach tagesaktuellen Preisen mit Hotelangeboten. Derartige Pauschalreisen werden typischerweise von Last-Minute-Urlaubern oder aber auch – wie vorliegend – von Frühbuchern in Anspruch genommen.

In einer Stellungnahme begrüßt der Bundesverband Deutscher Busunternehmer (BDO) das Urteil des BGH. Reiseveranstalter würden durch die Entscheidung entlastet und müssten die Vorfinanzierung von Reiseleistungen nicht alleine tragen müssen.