Der Bundesfinanzhof hatte in seiner mündlichen Verhandlung am 25. Juli zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung kein Urteil gefällt. Die Urteilsverkündung war auf Mitte August vertagt worden. Heute dann die Erleichterung: Der Reiseveranstalter Frosch Sportreisen aus Münster teilte in einer Presseinfo mit, dass der BFH in seinem Sinne geurteilt und damit die Entscheidung des FG Münster aus 2016 zurückgewiesen habe. Das FG Münster war der Auffassung, dass Finanzämter bei der Berechnung der Gewerbesteuer für die Buchung von Hotelzimmern im Rahmen von Pauschalreisen einen Mietanteil hinzurechnen dürften. Diese Auffassung teilte der BFH nicht und hob die Entscheidung aus dem Zwischenurteil des FG Münster auf. Dort müsse nun ein Endurteil gesprochen und über die Kosten des Verfahrens entschieden werden, teilte Frosch Sportreisen mit. Der BFH habe bislang nur die Entscheidungssätze (sog. Tenöre) publiziert. Mit einer Veröffentlichung der Urteilsgründe sei in etwa zwei bis drei Monaten zu rechnen, so der Reiseveranstalter weiter.

Geklagt hatte Frosch Sportreisen dabei gegen einen Steuerbescheid für das Jahr 2008. „Über Jahre haben wir uns gefühlt wie die letzten Gallier, die sich gegen eine unverständliche Steuerpraxis stemmen. Dabei haben uns der Prozess und die möglichen Folgen bis aufs Äußerste strapaziert. Umso mehr sind wir nun erleichtert, dass der BFH für uns und die Kolleginnen und Kollegen im deutschen Tourismus eine klare Entscheidung getroffen hat“, begrüßt Frosch-Geschäftsführer Holger Schweins das Urteil.

Auch die Steuerexperten Volker Jorczyk und Daniel Mohr, die Frosch Sportreisen in der Sache anwaltlich vertreten, kommen zu einer klaren Bewertung: „Die Entscheidung ist in jeder Hinsicht zu begrüßen. Sie weist die Finanzverwaltung richtigerweise in die Schranken. Die seit Jahren gegen die Tourismusbranche gerichtete überbordende Praxis findet nach mehr als sieben Jahren ihr Ende. Das Urteil bestätigt, was – mit Ausnahme der Finanzverwaltung – dem gesunden Menschenverstand sich stets offenbarte: der Reiseveranstalter ist eben kein gewerblicher Zwischenvermieter.“

Auch der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt die heute bekannt gewordene Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) zugunsten von Frosch Sportreisen: „Das Bundesfinanzgericht hat hier einzig richtig gehandelt, indem es die Anwendbarkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung verneint. Nun muss der Bundesfinanzminister nachlegen, damit die Reiseveranstalter in Deutschland endgültig aufatmen können und die lange vermisste Rechts- und Planungssicherheit wiederbekommen“, erklärte BTW-Präsident Michael Frenzel. „Die vielen, überwiegend kleinen und mittelständischen Betriebe sind durch die Rückstellungen für die Urlaubssteuer stark belastet. Das endgültige Aus der Urlaubssteuer würde sie auch befähigen, wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen.“ Es gehe um eine jährliche Mehrbelastung von rund 230 Millionen Euro und geschätzte Steuernachforderungen von über 1,4 Milliarden Euro, rechnet der Verband vor.

Zu Wort meldetet sich auch der RDA, Initiator der Kampagne „Nein zur Urlaubssteuer!“ RDA Präsident Benedikt Esser sagte: „Obwohl die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, begrüßen wir die Entscheidung des BFH. Sie belegt die Richtigkeit unserer Forderung, dass nicht die Gerichte, sondern der Gesetzgeber die dringend erforderliche Klärung der Rechtslage in Sachen Urlaubssteuer herbeiführen muss.“ Esser forderte von der Politik nun „endlich ihre Zusagen umzusetzen und die dringend benötigte Rechtssicherheit für unsere Unternehmer herbeizuführen“.

Die Bundesregierung fordere der Verband mit Nachdruck auf im Rahmen der Kampagne „Nein zur Urlaubssteuer!“ die Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen für die Reise- und Tourismusbranche zu korrigieren und eine entsprechende Präzisierung der Gewerbesteuergesetzgebung vorzunehmen, so Esser weiter.