„Auch wenn die Bustouristik wieder angelaufen ist, sind wir noch lange nicht auf dem Niveau von 2019, so dass die Busunternehmen weiter auf die Überbrückungshilfen angewiesen sind“, machte BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard deutlich. In der Busbranche dauern die coronabedingten Einschränkungen weiter an, während es für die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht. Kunden wie Unternehmen würden von dem immer noch bestehenden Flickenteppich durch nichtharmonisierte Einreise- und Hygienebestimmungen in Deutschland und Europa verunsichert.

Der Branchenverband bedauert, „dass die seit Juli geltenden Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten werden sollen; denn somit kommt es weiterhin zu einer Benachteiligung insbesondere der kleinen Busunternehmen: Diese müssen seit der letzten Änderung im Juli nachweisen, dass bei Stornierungen konkrete Reisewarnungen vorgelegen haben.“

Dieser Nachweis sei im Nachhinein nur unter großem Aufwand zu erbringen. Außerdem würden viele Fahrgäste auch ohne eine konkrete Reisewarnung ihre Busreise, wenn zum Beispiel  in den Medien neue Mutationen oder stark steigenden Inzidenzen aufkommen, stornieren. Zahlreiche Mischbetriebe, die ÖPNV und Touristik betreiben, sind erst gar nicht antragsberechtigt und haben bis heute keine Überbrückungshilfen erhalten.

Aus Sicht des BDO sollte die Verlängerung der Überbrückungshilfen daher dringend so gestaltet werden, dass die durch die Corona-Krise stark betroffenen Busunternehmen auch tatsächlich die angekündigten Hilfen erhalten. „Ankündigungen von Hilfen, die in der Praxis nicht bei den Unternehmen ankommen, müssen jetzt unbedingt vermieden werden“, betonte Leonard.

Mehr als die Hälfte aller privaten Busunternehmen gehen nach einer aktuellen Blitzumfrage des BDO davon aus, dass 2021 die Hilfen geringer ausfallen werden als 2020, obwohl es 2021 längere Busreiseverbote als in 2020 gab. Aktuell prognostiziert die Branche einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von knapp 70 Prozent im Vergleich zu 2019.