Nachdem die zweite Phase der Überbrückungshilfen von der Bundesregierung beschlossen wurde, bestand bezügliches dieses wichtigen Punkts lange Unklarheit. Nun wurde entschieden, dass „entgangene Provisionen und Margen für Pauschalreisen, die seit dem 18. März 2020 coronabedingt storniert wurden, als förderfähig anerkannt werden, sofern sie

- zwischen dem 18. März und 18. September 2020 gebucht wurden oder

- wenn sie vor dem 18. März 2020 gebucht wurden, der Abreisetermin jedoch nach dem 31. August 2020 und bis spätestens 31. Dezember 2020 stattgefunden hätte.

Dabei ist es unerheblich wer die Reise storniert hat (Rücktritt des Reiseveranstalters oder des Reisenden vom Pauschalreisevertrag).“

Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) informiert, hat sich BDO-Präsident Karl Hülsmann am vergangenen Dienstag (06. Oktober 2020) mit Thomas Bareiß, dem zuständigen parlamentarischen Staatssekretär und Tourismusbeauftragen der Bundesregierung, in Berlin getroffen und intensiv über die notwendigen Nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen ausgetauscht.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere Forderungen nun im Bereich der Margen Gehör gefunden haben und gestern die Entscheidung bezüglich der Erweiterung des Anerkennungszeitraums für entgangene Provisionen und Margen bekannt gegeben wurde“, teilt der Verband in einer Presseinformation mit.

 

Nähere Informationen:

Brief von Thomas Bareiß an die die Mitglieder des Tourismusbeirats sowie des „erweiterten Tourismusbeirats“