Wie der RDA Internationaler Bustouristik Verband mitteilt, erfolgt die Antragsstellung wie bisher durch prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die ausführlichen FAQ zur Überbrückungshilfe IV ist hier hinterlegt.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren darüber hinaus das Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Finanzen, dass die Programmbedingungen weitgehend deckungsgleich mit denen der Überbrückungshilfe III Plus sind. Das Vorläuferprogramm galt bis zum 31. Dezember 2021.

Demnach sind damit sind auch in der Überbrückungshilfe IV alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Unternehmen können wie bisher Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.