Der Branchenverband gibt dazu folgende Informationen bekannt:
Antragszeitraum:
Die Überbrückungshilfe III Plus kann ab sofort bis einschließlich 31. Oktober 2021 beantragt werden.
Förderzeitraum:
Der Förderzeitraum umfasst die Monate Juli, August und September 2021.
Das BMWi hat zu den Einzelheiten wieder FAQ veröffentlicht.
Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus:
- Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, können alternativ zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten erhalten.
- Unternehmen, die von der Pleite bedroht sind, wird es künftig erleichtert, durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
- Weiter gefördert werden bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung. Welche Maßnahmen konkret förderfähig sind, wird in Form einer Positivliste (Pkt. 2.4) festgelegt.
Fixkostenerstattung:
Die Überbrückungshilfe III Plus erstattet einen Anteil in Höhe von
- bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.
Leider gibt es keine Veränderung beim Unternehmerlohn, dieser ist nach wie vor nicht förderfähig.
Leistungszeitraum und Beihilferecht:
Der Leistungszeitraum der Überbrückungshilfe III Plus (Juli 2021 bis September 2021) schließt an die 3. Phase der Überbrückungshilfe (Überbrückungshilfe III) nahtlos an und ist überschneidungsfrei zu den ersten drei Phasen des Überbrückungshilfeprogramms. Bitte beachten Sie, dass die erhaltene Förderung in früheren Phasen der Überbrückungshilfe beihilferechtlich relevant ist und im Rahmen der Antragstellung daher entsprechend angegeben werden muss (vgl. 4.16, „Was ist beihilferechtlich zu beachten“).
Der BDO wird zeitnah ein Online-Seminar zur Überbrückungshilfe III Plus durchführen. Sobald der Termin dafür feststeht, wird darüber informiert.