Während die neue Fachkongressmesse „Bus2Bus“, gemeinsam von BDO und der Messe Berlin veranstaltet, am 25./26. April ihre Premiere in Berlin feierte, fragten sich viele Teilnehmer, warum BDO-Präsident Wolfgang Steinbrück nicht anwesend war. Nicht er, sondern BDO-Vize Karl Hülsmann hielt die Begrüßungsrede.
Grund der Abwesenheit: Wolfgang Steinbrück kämpft in Gotha weiterhin verzweifelt im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen gegen die RVG und den Landrat Gießmann um den Fortbestand seines Unternehmens und der wirtschaftlichen Existenz seiner Mitarbeiter sowie seiner Familie.
Das Amtsgericht Erfurt hatte am Dienstag, den 25. April im Gothaer Busstreit das Insolvenzverfahren über die Regionale RVG Gotha eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Erfurter Rechtsanwalt Rolf Rombach bestellt. Hintergrund ist der Streit um Buslinien zwischen RVG und Wolfgang Steinbrück. Die RVG hatte der Firma Steinbrück Ende 2016 als Subunternehmer gekündigt. Doch Wolfgang Steinbrück fährt wie gewohnt weiter auf seinen vertraglich bis Juni 2019 festgelegte Linien. Das Landgericht Erfurt hatte im März verfügt, dass die RVG dafür Abschlagszahlungen von rund 670.000 Euro an Steinbrück bezahlen muss. Die Summe ließ Steinbrück pfänden. Daraufhin beantragte die RVG Insolvenz wegen drohender Überschuldung.
Insolvenzverwalter Rolf Rombach kündigte am folgenden Tag, Mittwoch (26.04.) Steinbrück die Verträge für den Busverkehr im Landkreis und schrieb diese neu aus. „Der Insolvenzverwalter hat am Mittwoch in einer Pressekonferenz Entscheidungen bekannt gegeben, die die Aufrechterhaltung des ÖPNV im Landkreis Gotha gefährden“, erklärte Steinbrück-Sprecher Thorsten Jäger auf Anfrage des Bus Blickpunkts. Weiterhin erklärte Jäger, dass die Firma Steinbrück mit der Entscheidung des Insolvenzverwalters nicht einverstanden ist, weil sie die bestehenden Leistungsverträge der Firma Steinbrück tangierten. „Hier gibt es nach wie vor das Dauerschuldverhältnis aufgrund der beurteilten bestehenden Leistungsverträge“, betonte Jäger.
Am Montag, den 24. April, am Vortag der Insolvenzeröffnung, erging am Thüringer OLG (Oberlandesgericht) in diesem Streit nun einen Beschluss zugunsten des Omnibusunternehmens Steinbrück:
„Der Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird zurückgewiesen, weil nach bisherigem Aktenstand die Berufung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.“ In der Begründung beruft sich das OLG auf die Urteile des Landgerichts Erfurt, die die Gültigkeit des Leistungsvertags zwischen der RVG und Steinbrück bestätigt hatten.
Ob dieser Beschluss des Thüringer OLG Wolfgang Steinbrück zur Einforderung seiner per Gericht zugesprochenen Abschlagszahlungen von der RVG nutzt, ist dennoch fraglich. Steinbrück habe bereits gepfändet, „die Konten der RVG sind dicht“, erklärte Jäger. „Wir gehen davon aus, dass wir zu unserem Geld kommen. Wir müssen aber erst mal abwarten, welche Hürden die eröffnete Insolvenz noch aufbaut.“ Rechtsanwalt Jens Oehler, aus der Kanzlei Rombach Rechtsanwälte / Insolvenzverwalter, erklärt: "Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind alle laufenden Rechtsstreite kraft Gesetz gemäß § 240 ZPO unterbrochen." Die Entscheidung des OLG habe keinerlei Auswirkung auf das laufende Insolvenzverfahren. Sämtliche Forderungen der Firma Steinbrück seien sogenannte Insolvenzforderungen. Diese könne der Gläubiger zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden und erhalte nach Abschluss des Insolvenzverfahrens darauf die Insolvenzquote gezahlt.
Wolfgang Steinbrück und sein Rechtsanwalt Martin Kupfrian werfen dem Insolvenzverwalter Rombach Parteilichkeit vor. Einer der mutmaßlich bevorteilten Unternehmen, namentlich die Firma Wollschläger & Partner GmbH, unterhalte Geschäftsbeziehungen zum FC Rot-Weiß Erfurt. Die Firma Wollschläger ist übrigens auch Gesellschafter der RVG. „Ganz bedenklich finden wir den Umstand, dass der Herr Rombach als Insolvenzverwalter gleichzeitig Präsident des FC Rot-Weiß Erfurt, der finanziell ziemlich klamm sein soll, sich sozusagen der Firma Wollschläger bedient“, sagte Martin Kupfrian in einem Interview dem MDR gegenüber. Die Firma Wollschläger setze Busse ein für Rot-Weiß Erfurt. Auf der Internetseite des Unternehmens heißt es: Das Reiseunternehmen „stellt dem Erfurter Klub für seine Auswärtspartien den Mannschaftsbus zur Verfügung – samt Fahrer natürlich.“ „Vor diesem Hintergrund sehen wir, dass Herr Rombach hier nicht als unbefangener Insolvenzverwalter tätig sein kann, er ist befangen. Das heißt, er generiert im Zweifelsfalle Vorteile und das ist unzulässig“, so Kupfrian weiter.
Rolf Rombach bestreitet das und sagt, es gebe einen normalen Dienstleistungsvertrag mit dem Busunternehmen. Jede Fahrt mit dem Mannschaftsbus werde zu marktüblichen Konditionen bezahlt. Steinbrück ist Hauptgläubiger bei der RVG und er will die Abberufung von Rombach beim Insolvenzgericht beantragen. Wolfgang Steinbrück sagte dem Bus Blickpunkt gegenüber: „Ich werde bis zum bitteren Ende für das private deutsche Omnibusgewerbe kämpfen!“
Auf der Delegiertenversammlung des BDO am 26. April in Berlin im Rahmen der Bus2Bus bekundeten die Delegierten geschlossen ihre Solidarität mit BDO-Präsident Wolfgang Steinbrück. „Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie ein privates Omnibusunternehmen nach dem anderen aus dem Markt gedrängt wird, während sich die kommunalen Unternehmen immer weiter ausbreiten“, sagte BDO-Vize Karl Hülsmann.