Der Streit um den ÖPNV in Gotha hat eine weitere Eskalationsstufe erreicht. Heute Vormittag machten Wolfgang Steinbrück und Mitarbeiter seines Unternehmens mit einer Demonstration, bei der zehn Busse vor dem Parlamentsgebäude in Erfurt vorfuhren, auf ihre verzweifelte Situation aufmerksam.
Ziel dieser Aktion ist es vor allem, die Politik zum Einschreiten in diesen Konflikt aufzufordern. Steinbrück-Mitarbeiter forderten mit Transparenten die Unterstützung von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke).
Der Omnibusbetrieb Steinbrück beschäftigt 80 Mitarbeiter in Gotha.
Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), so eine Mitteilung des MDR, beteuerte am Rande der Steinbrück-Demonstration in Erfurt, dass er sich für den Erhalt der Arbeitsplätze des Busbetriebs Steinbrück in Gotha einsetzen werde. Als Mittler des Landes Thüringen wolle am kommenden Montag, die strittigen Parteien, Steinbrück und Vertreter der RVG an einen Tisch holen.
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Steinbrück sieht in diesem Streit auch das Land in der Pflicht, weil es unter anderem für die Schülerbeförderung Zuschüsse an den Kreis gebe. Sollte sich ein rechtswidriges Verhalten der RVG herausstellen, könnten diese Mittel wegfallen, so Steinbrück. Der Landtag wolle das nun prüfen lassen, sei Steinbrück in Gesprächen mit Abgeordneten zugesichert worden..
Wolfgang Steinbrück stellte Strafanzeige und Strafantrag gegen RVG GmbH
Gestern Abend, am Donnerstag, den 04.05. schaltete Wolfgang Steinbrück die Staatsanwaltschaft Erfurt im Streit um den ÖPNV in Gotha ein. Er stellte Strafanzeige wegen des Verdachts auf einen vorgetäuschten Bankrott, wegen Gläubigerbegünstigung und Vereitelung der Zwangsvollstreckung in Verbindung mit der Insolvenz der RVG GmbH (Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha).
Im Rahmen der juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Omnibusunternehmen Steinbrück und der RVG, hatte das Landgericht Erfurt Wolfgang Steinbrück Ende März seine Forderung auf Abschlagszahlungen in Höhe von rund 670.000,- Euro aus dem bestehenden Leistungsvertragsverhältnis mit der RVG zuerkannt.
Um die Vollstreckung dieser Forderung zu vereiteln, so der Vorwurf von Wolfgang Steinbrück, der jetzt Hauptgläubiger der RVG ist, habe die RVG Anfang April Insolvenzantrag wegen drohender Überschuldung gestellt.
Kurz vor Anmeldung der Insolvenz seinen jedoch Rechnungen in Höhe von mindestens 250.000,- Euro seitens der RVG bezahlt worden. Diese Rechnungen, legt Steinbrück Anwalt, Prof. Martin Kupfrian in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Erfurt dar, habe sich die RVG vorab von anderen Geschäftspartnern (ebenso Gesellschafter der RVG) übersenden lassen. Die Beträge seien zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht zu Zahlung fällig gewesen und so den Gläubigern der RVG bewusst entzogen worden.
Weiterhin, trägt Prof. Kufprian vor, hätte Insolvenzverwalter Rolf Rombach auf diesen wesentlichen Umstand, dass Beträge in Höhe von 250.000,- Euro zur Insolvenzmasse zurückholbar sind, nicht nur in Gesprächen, sondern vor allem auch in seinem Gutachten hinweisen müssen. Rombach habe diesen Umstand jedoch verschwiegen.
Außerdem sei es üblich, dass der Geschäftsführer einer insolventen GmbH, der solche Handlungen im Vorfeld einer Insolvenzanmeldung vornimmt, vom Insolvenzverwalter von der Geschäftsführertätigkeit entbunden wird. Der bisherige Geschäftsführer der RVG, Uwe Szpöt, tritt jedoch weiterhin als Geschäftsführer auf.
Kupfrian erwähnt in diesem Kontext in seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Erfurt auch, das RVG Geschäftsführer Uwe Szpöt am 28. April den Bus Blickpunkt nach Veröffentlichung eines Beitrags vom 28.04., in dem es um einen Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts pro Steinbrück ging, mit einem Schadenersatz in Höhe von 1.400.000,- Euro drohte.