Das Oberlandesgericht Jena hat heute in einem vom RVG-Insolvenzverwalter Rombach geführten Eilverfahren eine Entscheidung gefällt und erteilte dem Anspruch der RVG auf die umgehende Rückgabe des in den Steinbrück-Bussen eingebauten, rechnergestützten Betriebsleitsystems eine Absage.

Zur Begründung führte das Gericht an, dass die Aufrechterhaltung des ÖPNV im Raum Gotha nicht gefährdet sei, wenn Steinbrück das Bus-Leitsystem bis zur Entscheidung im sogenannten Hauptsacheverfahren behält.

Nicht ausreichend für eine Eilbedürftigkeit sei zudem der von der RVG vorgetragene Grund, dass mit der Herausgabe der Technik verhindert werden soll, dass das Busunternehmen Steinbrück weitere Einnahmen durch Busfahrten erziele.
Die Firma Steinbrück sieht ihre Rechtsauffassung mit der rechtskräftigen Entscheidung des OLG bestätigt.

In einer Pressemitteilung der RVG vom 18.05. heißt es dagegen: " Die RVG hat grundsätzlich Anspruch auf die Herausgabe der Technik, die ihr gehört ... Das hat das OLG Jena heute entschieden. Der Senat sah allerdings dafür keine Eilbedürftigkeit."
Zum Hintergrund heißt es in dieser Mitteilung weiter, dass die RVG zunächst das Landgericht Erfurt wegen der Herausgabe der RVG-Technik von Steinbrück angerufen hatte. "Das Gericht folgte am 27.01.2017 nicht der RVG-Auffassung. Es begründete dies damit, dass die Firma Steinbrück die Technik so lange nutzen könne, bis final entschieden ist, ob Verträge mit der Firma Steinbrück durch die RVG wirksam beendet worden seien. Die RVG ging daher in Berufung beim OLG Jena."

Die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist rechtskräftig. Sie betrifft jedoch nur diesen Ausschnitt der zwischen RVG/Insolvenzverwalter und dem Busunternehmen Steinbrück geführten Auseinandersetzungen. Sie betrifft nicht die Fragen der gesamten Vertragsbeziehungen zwischen den Kontrahenten danach, ob das Vertragsverhältnis durch die Kündigung der RVG bzw. des Insolvenzverwalters rechtswirksam beendet wurde. Weitere rechtshängige Berufungsverfahren, unter anderem die Abschlagszahlungen betreffend, die Steinbrück bei der RVG  ohne die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hätte vollstrecken können, sind durch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVG von Gesetzes wegen unterbrochen.

Ausgleichszahlungen für 2016 von RVG erst jetzt beantragt

Nach einer Demonstration von Steinbrück-Mitarbeitern, die mit zehn Bussen am 05. Mai vor dem Thüringer Landtag in Erfurt vorfuhren und auf die Situation in Gotha und auf ihre Lage aufmerksam gemacht hatten, schaltete sich der Thüringer Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee als Vermittler in den Gothaer Busstreit ein. Wie einem Schreiben von Steinbrück-Anwalt Prof. Kupfrian vom 12.05. an die Staatsanwaltschaft Erfurt zu entnehmen ist, hätten bei einem von Wolfgang Tiefensee moderierten Treffen am 8. Mai im Wirtschaftsministerium,  die anwesende Vertreter des Thüringer Landesverwaltungsamtes ihr Erstaunen über folgenden Umstand  geäußert: „Weder die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (RVG) noch der Insolvenzverwalter hätten bislang die Restzahlung für das Kalenderjahr 2016 bezüglich der Fördermittel  - § 45 a PBefG und SGB – in Höhe von 574.000 Euro geltend gemacht. Dieser Betrag würde seit Anfang Januar 2017 zur Auszahlung bereit stehen.  Ebenfalls sei nicht nachvollziehbar, dass noch kein Antrag für die vorbezeichneten Fördermittel bezüglich des Kalenderjahres 2017 gestellt worden ist. Hier ist ein Betrag in Höhe von ca. 900.000,- Euro zu Gunsten der RVG zu erwarten.“
Im Gutachten des Insolvenzverwalters, heißt es in diesem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben an die Staatsanwaltschaft weiter, seien diese erheblichen finanziellen Mittel nicht erwähnt.

Wie das Thüringer Landesverwaltungsamt jetzt auf Anfrage des MDR mitteilte, hat Insolvenzverwalter Rolf Rombach erst jetzt, drei Tage nach dem Vermittlungsgespräch im Wirtschaftsministerium, am 11.05., Antrag auf diese Fördermittel gestellt. Wie Rombach MDR-Thüringen mitteilte,  hätten erst am 10.05. alle notwendigen nachweisführenden Unterlagen vorgelegen, um die Gelder zu beantragen. Neben der jetzt geltend gemachten Restzahlung für 2016 in Höhe von rund 580.000 Euro, beantragte Rombach für 2017 nun sogar eine Vorauszahlung in Höhe von 1.800.000,- Euro. Ein Abschlag davon, so teilte das Landesverwaltungsamt dem MDR mit, soll sogar vorfristig bezahlt werden.

Mutmaßlich ungerechtfertigter Insolvenzantrag

Am 15.05. zog Wolfgang Steinbrück nun im Streit mit der RVG ein weiteres Register. Er legte über seinen Anwalt Beschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RVG beim Amtsgericht Erfurt ein. Die RVG habe Insolvenz beantragt und dabei nicht die ihr für 2016 und 2017 zustehenden Landesfördermittel von mehr als 1,4 Millionen Euro berücksichtigt. Der RVG habe somit gar keine Zahlungsunfähigkeit gedroht. In der Beschwerde, die unserer Redaktion vorliegt, führt der Anwalt an, dass der RVG-Geschäftsführer finanzielle  Mittel in einer Höhe von 1.474.000,- Euro verschwiegen habe.