Wie der RDA Internationaler Bustouristik Verband und der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) informieren, werden darin Ausgleichzahlungen für Vorhaltekosten für Kraftomnibusse der Schadstoffklasse V oder besser, die im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, geregelt.

Die Hilfen berücksichtigen fortlaufend anfallende Kosten aus Fahrzeugfinanzierung oder Abschreibung aus den Monaten Juli bis September 2020. Aus dem Höchstbetrag pro Einsatztag von 200 Euro und den 66 Einsatztagen für den oben genannten Zeitraum ergibt sich demnach eine maximale Ausgleichszahlung von 13.200 Euro pro Fahrzeug.  

„Wir danken dem BMVI und BAG für die schnelle Inkraftsetzung und Umsetzung der Richtlinie, die erheblich dazu beitragen wird, die Strukturen und Arbeitsplätze der Reisebusunternehmen zu erhalten. Wie vom RDA gefordert, werden nun auch eigenfinanzierte Reisebusse über die Geltendmachung von Abschreibungen berücksichtigt. Mit Blick auf die angelaufenen Impfungen schauen wir nun zuversichtlicher auf das kommende Jahr“, so RDA-Präsident Benedikt Esser.

Anträge können beim Bundesamt für Güterverkehr voraussichtlich ab dem 15.01.2021 gestellt werden. Wie der BDO mitteilt, können Unternehmen entsprechend des Vorschlags des Verbandes wählen, ob sie ihren Antrag auf Basis der Kleinbeihilfenregelung (max. 800.000 Euro) oder aufgrund der Fixkostenregelung (max. drei Millionen Euro) stellen.

„Diese Wahlmöglichkeit erhöht zwar den Beratungsbedarf für die Unternehmen durch die Landesverbände und den BDO; sie ist jedoch hilfreich um möglichst vielen Unternehmen den Zugang zu den Hilfen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund von § 4a der Richtlinie“, erklärt BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard.