Die bis dato nicht abgerufenen Mittel in Höhe von etwa 70 Millionen Euro werden, so der Verband, weiterhin benötigt, um in der Coronakrise die Arbeitsplätze der überwiegend mittelständisch geprägten Reisebusbranche zu erhalten.
Besonders wichtig damit die Hilfsgelder auch abfließen können, sei demnach, die beihilferechtliche Notifizierung des Folgeprogramms auf Basis des temporären Beihilferahmens für besonders betroffene Branchen bei der EU-Kommission vorzunehmen. So könne die beihilferechtliche Begrenzung aus der Kleinbeihilfenregelung von 800.000 Euro vermieden werden. Eine Anrechnung der KfW-Schnellkredite fände dann nicht mehr statt.
„Die Reisebusbranche ist nach wie vor sehr stark betroffen, Besserung ist nicht in Sicht. Die Ausweisung neuer Risikogebiete, die Veröffentlichung zusätzlicher Reisewarnungen und die Absage von Weihnachtsmärkten und Festtagsveranstaltungen macht es uns unmöglich, die Strukturen aus eigener Kraft durch den Winter zu bringen. Laut aktuellem RDA Branchenbarometer stehen etliche Unternehmen bis April vor der Schließung. Um das zu verhindern, brauchen wir eine Verlängerung und Modifizierung der Soforthilfe Reisebusbranche, jedoch ohne die bisherigen beihilferechtlichen Beschränkungen von 800.000 Euro. Weiterhin brauchen wir eine Berücksichtigung aller klimaschützenden Reisebusse, ob nun fremd- oder eigenfinanziert“, fordert RDA-Vizepräsident Ulrich Basteck nach Gesprächen mit Abgeordneten des Bundestages in Berlin.