Der Beschluss wurde mit überwältigender Mehrheit gefasst: 173 Abgeordnete stimmten dafür, nur 13 dagegen, drei Stimmberechtigte enthielten sich. Der Schweizer Ständerat hatte sich bereits zuvor für die Erhebung eine Gebühr ausgesprochen. Das Entgelt wird zusätzlich zur bereits bestehenden Vignettenpflicht fällig. Es wird nur bei ausländischen Reisenden erhoben, die weniger als ca. zwölf Stunden brauchen, um die Schweiz zu durchqueren. Gezahlt werden soll automatisch, kontrolliert würde dann bei Ein- und Ausreise per Kamerascan.
Dennoch ist noch nicht abschließend geklärt, wie die Bezahlung erfolgen soll. Im Gespräch ist, die Höhe der Gebühr an bestimmte Zeitfenster zu koppeln: An Tagen und/oder zu Zeiten mit hoher Verkehrsdichte könnte das Durchqueren der Schweiz teurer werden als an Tagen bzw. zu Zeiten mit geringer Verkehrsdichte.
Die neue Gebühr soll einerseits helfen, Staus zu vermeiden und den Verkehr flüssiger zu gestalten. Zum anderen zielt sie darauf ab, einen Ausgleich für die Nutzung der schweizerischen Infrastruktur zu generieren, denn dafür zahlen Durchreisende nicht mittelbar, indem sie beispielsweise im Land etwas einkaufen oder Gastronomie und Hotels in Anspruch nehmen.
Ein Starttermin für die Gebühr steht noch nicht fest. Ebenso wenig, ob die Gebühr auch für Busse gelten wird. Die Erarbeitung einer Vorlage – auch hinsichtlich der Vereinbarkeit der Gebühr mit EU-Richtlinien und -Verträgen sowie der endgültigen technischen Umsetzung – wurde aber bereits in Auftrag gegeben.