Einer Information des BDO zufolge wurde zum 01.03.2017 der Gelegenheitsverkehr endgültig und eindeutig aus dem Geltungsbereich der Melde- und Bewilligungspflicht der Schweiz herausgenommen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) haben sich auf eine gemeinsame Position einigen können.

Nachdem die Schweiz über Jahre verschiedene Abkommen mit der EU, mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten und auch bilateral mit Deutschland zu grenzüberschreitenden Transportdienstleistungen geschlossen hatte,

führte dies letztendlich zu einem undurchsichtigen Chaos über die Anwendung der Entsenderegelungen auf ausländische Transportdienstleister. Trotz intensivem Druck, den sowohl der bdo, als auch zahlreiche Landesverbände und europäische Verbände auf die schweizerischen Behörden ausgeübt haben, konnten diese sich lange Zeit untereinander nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Über einen geraumen Zeitraum war nicht eindeutig geklärt, wer unter das Melde- und Bewilligungsverfahren letztendlich fällt. Dennoch wurde vielfach kommuniziert, dass neben Kabotage- auch Gelegenheitsverkehre unter die Melde- und Bewilligungspflicht fallen. Vor diesem Hintergrund ist erfreulich, dass die gemeinsamen Nachfragen geholfen haben. Aus dem gemeinsamen Rundschreiben von SEM und SECO geht hervor, dass bis auf weiteres nur Kabotageverkehre mit regelmäßiger Beförderung von Fahrgästen auf einer bestimmten Verkehrsverbindung (Linienverkehr), wobei Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können, unter diese Regelung fallen. Transitverkehre sind selbstverständlich ebenfalls von der Melde- und Bewilligungspflicht ausgenommen.