Diese sollten zusätzlich zu den verschärften Zufahrtsregelungen eingeführt werden. Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in einem Rundschreiben mitteilt, habe man mit Hilfe der IRU und weiterer Schwesternverbände auf die Verantwortlichen der Stadt einwirken und massive Auswirkungen auf ausländische Busunternehmen verhindern können.

Durch die Übersetzung jeglicher einzureichender Dokumente sei ein unverhältnismäßiger Aufwand geplant gewesen. Darüber hinaus seien Nachweise abverlangt worden, die schlichtweg nicht existieren. Dadurch bliebe den ausländischen Unternehmen die Einfahrt in die Stadt verwehrt. Zumindest die Voraussetzungen für den Erwerb von Tages-Einfahrtsgenehmigungen wurden nach einem großen Aufschrei der Branche wieder deutlich vereinfacht.

Ab dem 01.Januar 2019 sehen die Zufahrtsregelungen sowie Einfahrtsgenehmigungen nach Angaben des BDO wie folgt aus:

Zukünftig wird es die drei ZTL-Buszonen A, B und C geben, wobei Reisebusse in die innerste Zone C (Zentrum) künftig, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr einfahren dürfen. Zeitgleich soll die Zahl der angrenzenden Parkplätze erhöht werden.

Die Zufahrtsbeschränkungen gelten in den drei Zonen zu folgenden Zeiten:

ZTL A: äußerste Zone (bislang ZTL 1), gültig 24 Stunden, 7 Tage die Woche inkl. Feiertage

ZTL B: engere Zone (bislang ZTL 2), gültig von 5 bis 24 Uhr, täglich

ZTL C: innerste Zone im Zentrum, gültig 24 Stunden, 7 Tage die Woche inkl. Feiertage

Darüber hinaus werden das Parken am Kolosseum und die Zufahrt zum Vatikan neu organisiert.

Die Einfahrtsvoraussetzungen sollen ab Januar 2021 weiter verschärft werden. Ab diesem Zeitpunkt soll Euro III (mit Partikelfilter) und Euro IV Bussen die Einfahrt in die komplette Innenstadt ebenfalls verwehrt bleiben. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite von Romamobilita und in der BDO-Länderdatenbank.