Mit einer Verordnung zur Förderung des öffentlichen Busverkehrs in Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung am Montag (30. August) eine wichtige Grundlage für die Lösung des jahrelangen Tarifkonflikts in der Branche geschaffen. Ab sofort können Verkehrsverbünde über Sammelanträge Mittel für die Tarifsteigerungen im privaten Busgewerbe beantragen, wie das Mobilitätsministerium mitteilte.

„Der Schritt des Landes, mit öffentlichen Mitteln die Tarifsteigerungen im privaten Busgewerbe mit maximal zehn Millionen Euro abzufedern, ist ein wichtiges Signal“, erklärte Staatssekretärin Katrin Eder (Grüne). Mit der Auszahlung schaffe das Land die Basis für den weiteren Dialog der Tarifparteien. „Wir wollen faire Löhne unterstützen und gleichzeitig die Gefahr verringern, dass es nach Schulbeginn zu neuen Streiks kommt.“ Der Beitrag des Landes sorge mit dafür, dass der Beruf des Busfahrers attraktiver werde und damit der Ausbau des ÖPNV-Angebots in Rheinland-Pfalz auch personell sichergestellt werden könne.

Die Förderung betrifft das Vertragsverhältnis zwischen den Unternehmen des privaten Busgewerbes und ihren öffentlichen Auftraggebern, den Kreisen und kreisfreien Städten. Dabei werden die in den Verträgen vereinbarten Zahlungen durch einen speziellen Index an die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbaren Lohnkostensteigerungen angepasst. „Durch diese Unterstützung werden massive Preissteigerungen für die Fahrgäste vermieden und der klimafreundliche ÖPNV unterstützt“, erklärte die Staatssekretärin.

Die Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe (VAV) und die Gewerkschaft Verdi haben sich bisher nicht auf einen neuen Manteltarifvertrag verständigen können, der 2019 gekündigt wurde. Die Gewerkschaft fordert eine Durchbezahlung der Standzeiten, also der Pausen während einer Schicht, für die rund 3.500 Busfahrerinnen und Busfahrer in Rheinland-Pfalz. „Wir sehen uns als Arbeitgeber aktuell nicht in der Lage, mit der Gewerkschaft Verdi zu verhandeln, weil wir keinerlei neue Verpflichtungen eingehen können für unsere Betriebe, ohne dass die bereits vereinbarten und umgesetzten Verpflichtungen wie versprochen refinanziert werden“, hatte sich VAV-Geschäftsführer Heiko Nagel am Freitag (27. August) geäußert.

Der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland (VDV) betonte in einem Rundschreiben an seine Mitgliedsunternehmen am Montag (30.08.), die Verordnung analysieren zu wollen - und übte erste Kritik. „Auch wenn wir uns darüber freuen, dass unsere Mitglieder die vorfinanzierte Lohnkostenerhöhung im Bereich des Fahrpersonals im ÖPNV teilweise refinanziert bekommen, fehlen nach unserer Auffassung nach wie vor elementare Eckpfeiler.“ Die aktuellen Verdi-Forderungen würden mit dieser Förderrichtlinie nicht aufgefangen.