Nach Aussage des Wirtschafts- und Verkehrsministers Volker Wissing sind Bus- und Schiffsreisen unter den Bedingungen des ÖPNV möglich, also mit Abstandsregeln und wo nicht möglich, mit klarer Maskenpflicht.

Die rheinland-pfälzische Reisebusbranche hat zwar die frühere Freigabe von Busreisen im Land begrüßt, kämpft aber mit verschiedenen Regelungen in einzelnen Bundesländern. „Der Reisebusverkehr hört ja nicht an der Landesgrenze auf“, sagte Guido Borning, Geschäftsführer des Dachverbandes Mobilität und Logistik Rheinland-Pfalz (MOLO), am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Möglich seien Busreisen derzeit in elf Bundesländern. Es sei gut, dass Rheinland-Pfalz am 10. Juni folge. Bis Mitte Juni rechnet Borning damit, dass alle anderen Länder wieder mit dabei sind.

Im Detail unterschiedliche Vorgaben seien aber ein „Riesenproblem“, sagte Borning. In Rheinland-Pfalz gelte der Mindestabstand von anderthalb Metern, wo das nicht möglich sei, könne auch mit einer Maskenpflicht gearbeitet werden. Schon in Hessen sei es so, dass die anderthalb Meter immer gälten und nicht ersatzweise mit einer Maskenpflicht gearbeitet werden könne. Dann könnten Busse weniger stark besetzt und nicht wirtschaftlich betrieben werden. Es brauche dringend bundeseinheitliche Vorgaben. Das habe der Bundesverband auch in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten kundgetan.

Möglich sind ab 10. Juni auch wieder Besuche von Freizeitparks und Wellness in Hotels. „Alles was zum Tourismus gehört, hat dann auf“, sagte Dreyer. Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) sagte: „Das sind gute Neuigkeiten für den rheinland-pfälzischen Tourismus, für die wir uns stark gemacht haben.“

Ab dem 10. Juni wird auch die Sperrstunde für die Gastronomie von derzeit 22.30 Uhr auf dann 24.00 Uhr ausgeweitet. Chöre dürfen ebenfalls ab dem 10. Juni wieder proben. Sie hätten dazu ein genaues Hygiene-Konzept vorgelegt, sagte Dreyer. Auch Blasmusik sei wieder erlaubt, ergänzte Fritz Brechtel, zweiter Stellvertretender Vorsitzender des Landkreistages.

Die Maskenpflicht während des Sitzens in Kinos und Theatern entfalle ebenfalls mit der nächsten Corona-Schutzverordnung, die ab 10. Juni in Kraft trete, erklärte Dreyer weiter. Ohne feste Sitzplätze gilt nun einheitlich, unabhängig von der Zahl der Quadratmeter an Fläche die Regel: eine Person pro zehn Quadratmeter.

Unverändert bleiben in Rheinland-Pfalz die Größenvorgaben für Veranstaltungen. Seit 27. Mai sind im Freien unter Auflagen bis zu 100 Menschen möglich, ab 10. Juni soll dies auch für bis zu 250 Personen gelten. Von diesem Termin an sind auch Innen-Veranstaltungen von bis zu 75 Menschen wieder möglich.

In Gaststätten und Kneipen entfällt ab 10. Juni zudem die Reservierungspflicht, Kontaktdaten müssen Gäste aber weiter hinterlegen, um im Fall eines Corona-Verdachtsfalls verständigt werden zu können. Bereits genehmigt worden war zuletzt bereits wieder die anfangs untersagte Ausgabe von Speisen und Getränken am Tresen.