Seit Juni verzichtet die lokale Rheinbahn im Großraum Düsseldorf nun offenbar darauf, das „Erschleichen von Leistungen“ beim Fahren ohne Ticket anzuzeigen. Zu einer solchen Anzeige sehen sich die Verkehrsunternehmen in aller Regel veranlasst, wenn ein Schwarzfahrer innerhalb von zwei Jahren dreimal ohne gültigen Fahrschein erwischt wird. Der Düsseldorfer Stadtrat hatte bereits im November 2022 beschlossen, dass diese Strafanzeigen nicht mehr getätigt werden dürfen.
Schon im Juni hatte es einen ersten Beschluss von Grünen, SPD, Linken, FDP und der Klima-Fraktion gegeben, wonach auf Strafanzeigen gegen Schwarzfahrer verzichtet werden solle. Der Beschluss hatte jedoch keine Rechtsbindungswirkung entfaltet und war daher von der Rheinbahn ignoriert worden. Die Fraktionen entschieden deshalb, dass die Rheinbahn zum "Glück der Schwarzfahrer gezwungen" werden müsse. Sie erwirkten mit dem Stadtratsbeschluss den Erlass einer „formalen Anweisung“.
Zugegebenermaßen ist das „Erschleichen von Leistungen“ als Straftatbestand umstritten. Kritiker führen ins Feld, dass die Menschen aus Not auf den Kauf eines Fahrscheins verzichten (müssen), dann aber eben aufgrund von Armut verurteilt werden und für diese sogar bestraft würden. Außerdem würden beispielsweise Straßenverkehrsdelikte deutlich milder geahndet. Der Armut in Düsseldorf wird mit der Nichtanzeige einer definierten Straftat allerdings nicht abgeholfen. Zumal die Rheinbahn weiterhin das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro von den "Schwarzfahrern" verlangen und es auch eintreiben „darf“.
Die Angelegenheit liefert also weiterhin Anlass zu Diskussionen. Eine Maßnahme zur Entkriminalisierung könnte das Anzeige-Verbot allemal sein.