„Das ist eine sehr gute Nachricht“, erklärt WBO-Geschäftsführer Witgar Weber. „Die 40 Millionen Euro für die Bustouristik ist die Summe, die der WBO gefordert und erkämpft hat“, so Weber weiter. „Diese Soforthilfe wird von den baden-württembergischen Busunternehmen, die seit 16. März mit dem Busreiseverbot gleichsam einem Berufsverbot unterliegen, jetzt schnell benötigt. Die Unternehmen stehen mit dem Rücken zur Wand.“

Nun gelte es, bundesweit einheitliche Regelungen für eine Aufhebung des Busreiseverbotes zu erlassen. Für den ÖPNV sieht das Land 200 Millionen Euro vor. „Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Stabilisierung und damit Existenzsicherung der privaten Busunternehmen“, betont Witgar Weber. „Allerdings“, ergänzt der WBO-Geschäftsführer, „müssen diese Mittel durch Leistungen des Bundes ergänzt werden, um die Unternehmen und damit einen leistungsfähigen ÖPNV auch langfristig zu sichern.“

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann erläuterte: „Ein Großteil der Unternehmen sind öffentliche Unternehmen, jedoch privatwirtschaftlich organisiert. Sie müssen wie Private wirtschaften, haben aber einen öffentlichen Auftrag, den sie erfüllen müssen. Sie haben in der Regel kein Polster, aus dem sie das Defizit finanzieren könnten. Gerade und in der Fläche gibt es viele kleine und mittlere private Unternehmen, die überwiegend im öffentlichen Auftrag oder zum Teil auch eigenwirtschaftlich und ohne Verkehrsvertrag, fahren. Ob privat oder öffentlich, die zulässigen Gewinne sind gering. Die Unternehmen können die entgangenen Einnahmen nicht in Zukunft durch Gewinne wieder wettmachen. Deshalb helfen diesen Unternehmen keine Kredite, weil sie diese nicht oder kaum zurückzahlen können.“