Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages führte am 21. April eine öffentliche Anhörung zum Thema Reisesicherungsfonds durch, bei der auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer BDO und der Internationale Bustourstikverband RDA angehört wurden.

Die Verbände sind sich einig, dass massive Korrekturen am aktuellen Gesetzesentwurf vorgenommen werden müssen und lehnen diese als unfair und unverhältnismäßig ab. Der BDO begründet seine Forderungen damit, dass der vorgelegte Entwurf kleine und mittlere Anbieter finanziell enorm belastet und benachteiligt. Sie müssten für die großen Ausfallrisiken von Reisekonzernen einstehen. Folglich würde der Fonds dazu führen, dass „ausgerechnet mittelständische Unternehmen aus dem Markt gedrängt und damit die Angebotsvielfalt für Kunden nachhaltig eingeschränkt werden". Die Busbranche sehe sich bei den bisher vorliegenden Entwürfen besonders benachteiligt, da für ihre mittelständischen Reiseveranstalter quasi keinerlei Risiken bestünden, wie unter anderem die Rückholung beim Ausbruch der Corona-Pandemie oder die Pleiten von Großanbietern gezeigt haben, so der BDO.

Der RDA forderte in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den Verbänden VIR wollen DRV, ASR – die als Gesellschafter den neuen Reisesicherungsfonds betreiben wollen – die Absenkung der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Sicherheitsleistung verbunden mit der Forderung nach einem Bürgschaftsprogramm des Bundes, um die Reiseveranstalter mit Blick auf die verheerende Schadensbilanz in den Unternehmen durch die Coronapandemie bei der Stellung von Sicherheiten wirksam zu unterstützen. Zudem fordern die Verbände eine Reduktion des Entgeltes sowie unter anderem eine Verlängerung der Ansparphase auf mindestens sieben Jahre.

Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehene Opt-Out-Umsatzgrenze von 3 Mio. Euro soll orientiert an der von der Versicherungswirtschaft in Aussicht gestellten Kapazitätsgrenze auf bis zu 10 Mio. angehoben werden. Dabei soll der Reisesicherungsfonds grundsätzlich auch für Reiseveranstalter zugänglich sein, die sich unterhalb dieser Umsatzgrenze befinden.

Der RDA fordert darüber hinaus zusätzliche Entlastungen für die Bustouristik: „Dem niedrigen Schadensrisiko von Busreisen muss aufgrund der nicht vorhandenen Repatriierungsrisiken auch konditionell während der Aufbauphase Rechnung getragen werden. So wäre es möglich, der Systematik in Großbritannien folgend, für erdgebundene Pauschalreisen eine Entgeltermäßigung von mindestens 15 Prozent während der Aufbauphase vorzusehen.

BDO: Reisesicherungsfonds kommt gesetzlich verordnetem Busreise-Aus gleich

Der BDO warnte nachdrücklich vor einem massiven Schaden für die Angebotsvielfalt im Tourismussektor. Der BDO forderte eine Umsatzgrenze von 20 Millionen Euro für Busreiseveranstalter für eine zwingende Aufnahme in den Fonds anzusetzen. Die vorgesehene siebenprozentige Sicherheitsleistung lehnte der Verband entschieden ab. „Der Busmittelstand hat im Vergleich zu den Konzernen eine hohe Eigenkapitalquote, keine Repatriierungsrisiken und bietet durch seine zumeist im Eigentum befindlichen Betriebsmittel – in Form der Reisebusse – hohe Sicherheiten. Infolge der Pandemie und nach Marktaustritten von Versicherern sind die Sicherheitsleistungen und Entgelte bereits massiv – auf bis zu 4 Prozent bzw. 0,2 Prozent – erhöht worden. Dies kann der Busmittelstand gerade noch so stemmen, weitere Zusatzbelastungen sind aber einfach nicht zu schaffen“, verdeutlicht BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard.

Leonard weiter: „Wir lehnen den Reiseischerungsfond in der jetzigen Form als unfair ab. Wir fordern, dass die tatsächlichen Haftungsrisiken der Unternehmen berücksichtigt werden, statt alle über einen Kamm zu scheren. Der BDO unterstützt den berechtigen Wunsch, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Insolvenzen in der Reisebranche zu schützen und ihre Rückreise zu garantieren. Die familiengeführten Busunternehmen haben dieses Ziel aber stets erreicht und werden dies auch in Zukunft tun. Es gibt einfach keine Fälle, in denen unsere Reisegäste teuer aus dem Ausland zurückgeholt werden mussten, wie das bei großen Konzernpleiten zu beobachten war.“