Darüber informiert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in einem Rundschreiben. Der DRSF betont, dass die Reiseanbieter noch keine Anträge stellen sollen. Die Muster-Dokumente dienen lediglich der Information, damit sich die Reiseanbieter auf den Antrag vorbereiten können. Über den Start des Antragsprozesses wird gesondert informiert. Dann soll auch eine Service-Hotline zur Verfügung stehen.
Der BDO empfiehlt beitrittspflichtigen und beitrittsinteressierten Unternehmen, die benötigten Antragsunterlagen bereits zusammenzustellen:
1. Folgende Angaben zum Unternehmen werden für den Antrag benötigt:
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen, zu den Gesellschaftern sowie zur Unternehmensstruktur
- Angaben zur Periode des Geschäftsjahres, zum Ist- und Plan-Umsatz sowie zu Prognosen der Geschäftsjahre 2021 und 2022*
- Angaben zur Plausibilisierung des Umsatzes sowie Beschreibung des Exposures (Risikobewertung von finanziellen Rechten und Pflichten), dies beinhaltet:
- Angaben zum Reisegeschäft mit geschätzter Verteilung des Umsatzes der verschiedenen angebotenen Reisen (z.B. Kreuzfahrt, Fernreise, Bus etc.)
- Angaben zur geschätzten Umsatzverteilung nach Reisebeginn
- Angaben zum durchschnittlichen Entfall des Reisepreises
- Angaben zum Zahlungsverhalten der Kundinnen und Kunden
- Angaben zu bestehenden Kontingenten für bezogene Leistungen
- Allgemeine Angaben zu gebuchten Reisen
- Angaben zur ggf. bestehenden oder vergangenen Insolvenzversicherung sowie zur Höhe der Sicherheitsleistung
*Weicht die Umsatzprognose für 2022 um mehr als +/-30 Prozent vom Umsatz des Vorkrisenjahres ab, sind zusätzliche Informationen zur Plausibilisierung dieses Planansatzes beizubringen. Nachfolgend mögliche Beispiele des DRSF:
- Plausible und nachvollziehbare Herleitung oder Begründung für die Abweichung der Prognosen
- Unterstützende Unterlagen, die bei der Plausibilisierung bzw. Begründung hilfreich sein können
- Nachweise einer Bank
2. Folgende Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen:
- Handelsregisterauszug
- Testierte Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2019 bzw. 2020 (Sollte kein testierter Jahresabschluss für 2020 vorliegen, soll eine ausführliche BWA für 2020, wenn möglich bestätigt vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, eingereicht werden)
- ausführliche BWA über das laufende Geschäftsjahr
- Steuerbescheid (einmal jährlich)
- Bankenspiegel, aus dem sämtliche Kreditabsprachen, insbesondere zu Bar- oder Avalkrediten, hervorgehen (einmal jährlich)
- Liquiditätsplan (einmal jährlich)
- Struktur des Unternehmens (Organigramm) und Qualifikation des Managements (über CVs)
- Informationen zu Vertragspartnern
- Reisekatalog mit Geschäftsbedingungen und Preislisten für das Gesamtprogramm (möglichst als PDF)
3. Optional einzureichende Unterlagen:
- Vermögensauskunft inklusive Vermögensaufstellung der/des Gesellschafter/s
- Police und letzte Prämienberechnung der Haftpflichtversicherung
Weitere Informationen:
Antragsunterlagen beim DRSF
Muster-Antragsfragebogen
Merkblatt Datenschutzverordnung für Reiseanbieter
Merkblatt Datenschutzverordnung für Reisende
Der BDO führt am 22. September 2021 von 11 bis 13 Uhr einen Informations-Workshop zum Reisesicherungsfonds durch. Als Referent konnte unter anderem DRSF-Geschäftsführer Andreas Gent gewonnen werden. Die Veranstaltung ist kostenfrei und exklusiv für Mitglieder der BDO-Landesverbände und des VPR.