Darüber informiert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in einem Rundschreiben. Der DRSF betont, dass die Reiseanbieter noch keine Anträge stellen sollen. Die Muster-Dokumente dienen lediglich der Information, damit sich die Reiseanbieter auf den Antrag vorbereiten können. Über den Start des Antragsprozesses wird gesondert informiert. Dann soll auch eine Service-Hotline zur Verfügung stehen.

 

Der BDO empfiehlt beitrittspflichtigen und beitrittsinteressierten Unternehmen, die benötigten Antragsunterlagen bereits zusammenzustellen:

1. Folgende Angaben zum Unternehmen werden für den Antrag benötigt:

  • Allgemeine Angaben zum Unternehmen, zu den Gesellschaftern sowie zur Unternehmensstruktur
  • Angaben zur Periode des Geschäftsjahres, zum Ist- und Plan-Umsatz sowie zu Prognosen der Geschäftsjahre 2021 und 2022*
  • Angaben zur Plausibilisierung des Umsatzes sowie Beschreibung des Exposures (Risikobewertung von finanziellen Rechten und Pflichten), dies beinhaltet:
    • Angaben zum Reisegeschäft mit geschätzter Verteilung des Umsatzes der verschiedenen angebotenen Reisen (z.B. Kreuzfahrt, Fernreise, Bus etc.)
    • Angaben zur geschätzten Umsatzverteilung nach Reisebeginn
    • Angaben zum durchschnittlichen Entfall des Reisepreises
    • Angaben zum Zahlungsverhalten der Kundinnen und Kunden
    • Angaben zu bestehenden Kontingenten für bezogene Leistungen
    • Allgemeine Angaben zu gebuchten Reisen
  • Angaben zur ggf. bestehenden oder vergangenen Insolvenzversicherung sowie zur Höhe der Sicherheitsleistung

*Weicht die Umsatzprognose für 2022 um mehr als +/-30 Prozent vom Umsatz des Vorkrisenjahres ab, sind zusätzliche Informationen zur Plausibilisierung dieses Planansatzes beizubringen. Nachfolgend mögliche Beispiele des DRSF:

  • Plausible und nachvollziehbare Herleitung oder Begründung für die Abweichung der Prognosen
  • Unterstützende Unterlagen, die bei der Plausibilisierung bzw. Begründung hilfreich sein können
  • Nachweise einer Bank

2. Folgende Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen:

  • Handelsregisterauszug
  • Testierte Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2019 bzw. 2020 (Sollte kein testierter Jahresabschluss für 2020 vorliegen, soll eine ausführliche BWA für 2020, wenn möglich bestätigt vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, eingereicht werden)
  • ausführliche BWA über das laufende Geschäftsjahr
  • Steuerbescheid (einmal jährlich)
  • Bankenspiegel, aus dem sämtliche Kreditabsprachen, insbesondere zu Bar- oder Avalkrediten, hervorgehen (einmal jährlich)
  • Liquiditätsplan (einmal jährlich)
  • Struktur des Unternehmens (Organigramm) und Qualifikation des Managements (über CVs)
  • Informationen zu Vertragspartnern
  • Reisekatalog mit Geschäftsbedingungen und Preislisten für das Gesamtprogramm (möglichst als PDF)

3. Optional einzureichende Unterlagen:

  • Vermögensauskunft inklusive Vermögensaufstellung der/des Gesellschafter/s
  • Police und letzte Prämienberechnung der Haftpflichtversicherung

 

Weitere Informationen:

Antragsunterlagen beim DRSF
Muster-Antragsfragebogen
Merkblatt Datenschutzverordnung für Reiseanbieter
Merkblatt Datenschutzverordnung für Reisende

 

Der BDO führt am 22. September 2021 von 11 bis 13 Uhr einen Informations-Workshop zum Reisesicherungsfonds durch. Als Referent konnte unter anderem DRSF-Geschäftsführer Andreas Gent gewonnen werden. Die Veranstaltung ist kostenfrei und exklusiv für Mitglieder der BDO-Landesverbände und des VPR.