Nachdem in den vergangenen Wochen und Tagen im Bundestag über die derzeit stattfindende Reform der Insolvenzabsicherung für Reisende diskutiert wurde, sollen sich nach Informationen des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) die Berichterstatter des zuständigen Rechtsausschusses in Absprache mit dem BMJV und dem BMWi auf zwei verschiedene Ausnahmen (Opt-Out) geeinigt haben:

  1. Opt-Out I (0 bis 3 Millionen Euro Jahresumsatz): Die Unternehmen können sich freiwillig am Markt versichern. Es gilt eine Haftungsgrenze von 1 Mio. Euro.
  2. Opt-Out II (3 bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz): Die Unternehmen können sich freiwillig am Markt versichern. Es gilt allerdings keine Haftungsgrenze.

Zwar begrüße der Bundesverband den Vorschlag einer weiteren Opt-Out-Regelung in dem Bereich zwischen drei und zehn Millionen Euro Jahresumsatz, stellt aber gleichzeitig fest, dass die praktische Umsetzung einer solchen Regelung ohne Limitierung der Haftung nicht zulässig und damit rechtswidrig wäre – das ist das Ergebnis nach einer Konsultation mit der Versicherungswirtschaft. „Dies bedeutet, dass man hier eine Regelung als angebliches Entgegenkommen an die Branche in das Gesetz aufnehmen will, obwohl man weiß, dass die Umsetzung in der Praxis aufgrund versicherungsrechtlicher Vorgaben schlichtweg nicht möglich ist“, kritisiert der BDO.

Voraussichtlich am 10. Juni soll im Bundestag darüber abgestimmt werden. Der BDO habe mit verschiedenen Schreiben sowohl die zuständigen Parlamentarischen Staatssekretäre Thomas Bareiß und Christian Lange sowie auch die zuständigen Bundestagsabgeordneten über „diese drohende Fehlentscheidung“ in Kenntnis gesetzt und auch intensive Diskussionen geführt, informiert der Verband weiter. Allerdings bisher ohne konkrete Erfolge.

Daher empfiehlt der BDO allen Bustouristikern, sich an ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten vor Ort zu wenden. Da die Entscheidung schon in der nächsten Woche getroffen werden soll, ist auch hier wieder Eile geboten.