Anlass für die Neuregelung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht war die Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns im September 2019.

Sollte der Entwurf in der aktuellen Version tatsächlich verabschiedet werden, würden allein die Prämien um das Fünffache steigen, die Sicherheitsleistungen bis auf das Dreifache, verdeutlicht Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) die Nachteile für die mittelständischen Busreiseveranstalter. Dieser sieht vor, dass die Insolvenzabsicherung künftig über einen Reisesicherungsfonds erfolgt, in den alle Reiseveranstalter einzahlen und über den sie künftig verpflichtend ihre gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsscheine beziehen. Damit soll die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bank-Bürgschaften grundsätzlich abgelöst werden. Bis 2026 soll der Fonds über 750 Millionen Euro verfügen.

Die bisherige Haftungsbegrenzung eines Versicherers auf insgesamt 110 Millionen Euro pro Jahr soll entfallen. Sie soll durch eine Beschränkung der Haftung in Höhe von 22 Prozent des Jahresumsatzes des abzusichernden Reiseveranstalters ersetzt werden.

Die Fondslösung nutzte nur den großen Playern, nicht aber dem Mittelstand, kritisierte WBO-Geschäftsführer Witgar Weber. Reiseveranstalter, die nicht über den Fonds abgesichert sind, können keine Pauschalreisen bzw. verbundene Reisen anbieten. Ohne Sicherungsschein dürfen Reiseveranstalter keine Pauschalreisen anbieten. Es handelt sich um eine Art Pflichtversicherung, für die es nur wenige Versicherer als Anbieter gibt. Ende 2020 hat sich eines dieser Versicherungsunternehmen aus dem Markt verabschiedet. Die Prämien der anderen Anbieter wie die von den Unternehmen zusätzlich zu stellende individuellen Sicherheitsleistungen sind seither sprunghaft angestiegen. Bundesweit sei eine Vielzahl von Busunternehmen betroffen, weiß Weber zu berichten. Es handele sich um ein Problem der gesamten Tourismusbrache, für das es dringend eine ausgewogene Lösung brauche, so Weber der WBO-Geschäftsführer weiter.

Ausnahmen sieht der Referentenentwurf bislang nur für kleine Anbieter vor, deren Umsatz mit Pauschalreisen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre weniger als drei Millionen Euro beträgt. Sie sollen sich auch außerhalb des Fonds, etwa mittels einer Versicherung oder Bürgschaft, absichern können. Der WBO und der BDO fordern, die Umsatzgrenze von drei auf 20 Millionen Euro anzuheben. Sonst würden mittelständische Unternehmen für die Risiken großer Reisekonzerne zur Kasse gebeten.

Der Verband beanstandet vor allem auch die fehlende Unterstützung für kleinere Anbieter, die pandemiebedingt auch nach monatelanger Suche keinen Versicherer mehr finden: „Wer hilft Ihnen?“ Auch hier sieht der WBO den Staat in der Pflicht, um den Betrieben eine Grundabsicherung zu bieten. Andernfalls werde sich das Angebot der privaten Busunternehmen ausdünnen. WBO-Geschäftsführer Witgar Weber: „Wenn hier nichts geschieht, werden viele Busunternehmen nur noch Tagesausfahrten und keine Mehrtagesreisen mehr anbieten“.

Der WBO fordert für sie eine Lösung wie im Nachbarland Österreich: „Dort gibt es seit Jahrzehnten die Tourismusbank, die solche Risiken bezahlbar absichert. Bei uns muss entsprechend gehandelt werden. Der Blick über den Tellerrand lohnt sich!“

 

Ausführliche Infos unter:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/0210_%20Insolvenzsicherung_Pauschalreiserecht.html