Die sogenannte ETA (Electronic Travel Authorisation) wird mit dem Reisepass verknüpft und kostet rund zwölf Euro. Sie stellt eine digitale Sicherheitsüberprüfung dar. Die britische Regierung will damit nach eigenen Angaben „den Missbrauch ihres Einwanderungssystems verhindern“. Bislang konnten deutsche Gäste des Vereinigten Königreichs bis zu 90 Tage nur mit dem Reisepass legal im Land verbringen.

Eine erfolgreich beantragte ETA berechtigt künftig zu mehreren Reisen und Aufenthalten von bis zu sechs Monaten in einem Zeitraum von zwei Jahren. Der Reisepass muss in dieser Zeit gültig sein. Die Einnahmen, die Großbritannien durch die Visapflicht erzielt, dürften sich auf mehrere Milliarden belaufen. Die ETA benötigen künftig nicht nur Deutsche, sondern auch Angehörige zahlreicher weiterer Staaten.

Für die USA gilt seit langem eine ähnliche Vorschrift, hier heißt die elektronische Einreisegenehmigung ESTA statt ETA. In der EU soll in diesem Jahr die Reisegenehmigung ETIAS eingeführt werden.

 

ETA beantragen

Das britische Innenministerium hat für die Beantragung der ETA eigens eine App entwickelt. Neben der Beantwortung der Sicherheitsfragen und Angaben zu Adresse und Arbeitsplatz muss darin ein Foto des Reisepasses und für alle Personen im Alter von über neun Jahren ein Foto des Gesichtes hochgeladen werden. Wer kein Handy hat, kann auch einen Computer und die entsprechende Internetseite benutzen.

Es wird empfohlen, dass sich Reisende zeitnah um ihre ETA bemühen sollten. Zwar teilte das britische Innenministerium auf Nachfrage mit, bei der „großen Mehrheit“ der Anträge werde innerhalb von Minuten automatisiert entschieden. Offiziell wird aber eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Tagen angegeben. Wer die ETA zu kurzfristig beantragt und ohne Genehmigung losfährt oder -fliegt, muss damit rechnen, bei der Ankunft im Vereinigten Königreich vor der Einreisekontrolle zum Warten gezwungen zu sein, bis die Genehmigung kommt.

 

Haftung für Reisebuchung

Wer alleine eine Reise nach Großbritannien bucht, beispielsweise einen Flug direkt bei der Fluggesellschaft, steht selbst in der Verantwortung, an die ETA zu denken. Bei der Buchung einer Pauschalreise muss dagegen der Reisevermittler vor Vertragsabschluss über alle wesentlichen Dinge informieren. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Zu dieser Informationspflicht gehören künftig auch sämtliche Anforderungen an die Ein- und Durchreise. Reiseveranstalter müssen diese ihren Kunden unaufgefordert und schriftlich zur Verfügung stellen.

Karolina Wojtal, Sprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, empfiehlt, in ein solches Infoblatt insbesondere aufzunehmen, welche Reisepapiere benötigt werden und wie lange ein Reisepass gültig sein muss, um nach Großbritannien einreisen zu dürfen. Mit Abschluss des Vertrages sei dann der Reiseveranstalter in der Verantwortung, „über Änderungen und Anforderungen zu informieren“, so Wojtal. Das gelte beispielsweise auch bei einer im vergangenen Jahr vor dem ETA-Beschluss gebuchten Reise nach Großbritannien. Nach Ansicht des OLG Frankfurt sei das auch bei reinen Flugbuchungen mit Zwischenstopps über Online-Buchungsplattformen zu berücksichtigen.