Zu diesem Ergebnis kommt das RDA Branchenbarometer für August 2020. Demnach beurteile ein besorgniserregender Teil der 728 befragten Unternehmen die aktuelle Geschäftslage  als „sehr schlecht“ (63 Prozent) beziehungsweise „eher schlecht“ (31 Prozent).

Besserung sei in Anbetracht der Absagen von Weihnachtsmärkten und Veranstaltungen, ausbleibender Ski-Freizeiten von Schulen und Universitäten sowie des insgesamt zurückhaltenden Buchungsverhaltens der Verbraucher kaum in Sicht. In den nächsten sechs Monaten erwarten fast alle befragten Unternehmen einen „sehr ungünstigen Geschäftsverlauf“ (54 Prozent) beziehungsweise „eher ungünstigen Geschäftsverlauf“ (38 Prozent).

Deshalb planen den Angaben des RDA zufolge 90 Prozent der Unternehmen die Verkleinerung der Betriebskapazitäten bis hin zur vollständigen Betriebsschließung, sollten zusätzliche Hilfsmaßnahmen oder Modifizierungen bestehender Hilfsprogramme in den nächsten sechs Monaten ausbleiben..

Die notwendigste Modifikation zum Strukturerhalt sehen über 40 Prozent der Befragten in der Erstattung von Vorhaltekosten eigenfinanzierter Reisebusse. Die Anpassung des Konsolidierungsgebots, um Überbrückungshilfen an alle Betriebsstätten eines Unternehmensverbunds bis zur monatlichen Höchstgrenze ausreichen zu können, fordern ein Viertel der Unternehmen beziehungsweise ein Drittel der Paketreiseveranstalter. Weiterhin verlangen 15 Prozent aller Befragten die ersatzlose Streichung von Höchstgrenzen der Überbrückungshilfen für kleine Unternehmen bis zehn Mitarbeiter. Die Zugänglichkeit von KfW-Schnellkrediten auch für kleine Unternehmen fordert darüber hinaus jeder vierte Paketreiseveranstalter.

„Wenn die Bundesregierung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens Reisebusreisen verbietet und in der Folge alle Reisebusse monatelang stillstehen müssen, entstehen naturgemäß bei allen Reisebussen Vorhaltekosten, ganz gleich ob diese fremd- oder eigenfinanziert sind. Deshalb ist es schlicht falsch und keinesfalls nachvollziehbar, dass Unternehmen mit eigenfinanzierten Reisebussen keine Hilfe erhalten sollen. Wenn rechtliche Hürden vorliegen, müssen diese überwunden werden“, erklärt RDA-Präsident Benedikt Esser. Mit Blick auf einen langen Winter sei zudem die Geschwindigkeit des Mittelabflusses aus dem Überbrückungshilfeprogramm erschreckend niedrig.

„Die Bundesregierung muss nachbessern und die Beschränkungen für Betriebsstätten eines Unternehmensverbundes sowie die Höchstgrenzen für kleine Unternehmen ersatzlos streichen, so dass die Mittel wie geplant abfließen können, um die Strukturen der traditionellen Familienbetriebe, insbesondere im ländlichen Raum, erhalten zu können“, macht Esser weiter deutlich.