Ebenso soll die Antragsfrist für das Unterstützungsprogramm für die Reisebusbranche 2021 um einen Monat auf den 15. April 2021 verlängert werden. Bislang seien nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) 1.724 Anträge für 7.861 Fahrzeuge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingegangen, mit denen Ausgleichzahlungen in Höhe von rund 48,1 Mio. Euro beantragt wurden. Bereits bewilligt habe man, Stand 08. März 2021, rund 32,9 Millionen Euro.
Aufgrund dieser Zahlen lasse sich absehen, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 80 Millionen Euro nicht ausgeschöpft werden. Deshalb habe das BMVI sowohl die Antragsfrist als auch den berücksichtigungsfähigen Zeitraum jeweils um einen Monat verlängert, sodass weitere Hilfsgelder beantragt werden können.
„Die Busunternehmen sind aufgrund der andauernden Pandemie und der immer noch bestehenden Reisebusverbote weiter dringend auf Hilfen angewiesen sind. Die Weiterführung des Programms um einen weiteren Monat hilft hier sehr“, begrüßt der BDO diesen Schritt. Danach dürfe aber nicht Schluss sein – erst recht nicht, wenn noch Gelder vorhanden sind. Daher werde sich der Verband weiter dafür einsetzen, dass die Busunternehmen Hilfen bekommen solange die Pandemie anhält.
Voraussichtlich Anfang kommender Woche werden die Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im Bundesanzeiger sowie das Inkrafttreten der Änderungen erfolgen. Das BAG treffe bereits die notwendigen Vorbereitungen.
Der BDO weist darauf hin, dass die Antragstellung für die Verlängerung um den Bezugszeitraum Oktober 2020 erst nach dem 15. März 2021 und der Umstellung durch das BAG möglich ist.