Mit dem Ziel eine missbräuchliche Abmahntätigkeit nachzuweisen, hat der Deutsche Reiseverband (DRV) verkündet, gegen die Reisebüro-Abmahnwelle der RS Reisen & Schlafen GmbH (RS) vorzugehen.

Gegenstand der Abmahnungen sind nach Bus Blickpunkt-Recherche oftmals kleine Fehler auf den Websites der Reisebüros. Dies beinhaltet u.a. lückenhafte Datenschutzerklärungen sowie Impressen, fehlende Links zur Online-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) und fehlerhafte AGB-Klausel.

DRV zufolge verdichteten sich die Anzeichen dafür, dass es sich bei der RS Reisen & Schlafen GmbH um ein Unternehmen handele, das nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen stehe. Juristische Unterstützung erhält der Verband nach eigenen Angaben von mehreren auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien.

Von entsprechenden Abmahnungen betroffenen Mitgliedern rät der Verband, von Rechtsanwalt Pollack dezidierte Nachweise sowohl zur aktuellen gewerblichen Tätigkeit von RS, als auch zum Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen RS und ihnen zu verlangen. Die Abmahnungen sollten vorerst zurückgewiesen werden. Wer bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben habe, solle erwägen, diese anzufechten oder jedenfalls zu kündigen, so der DRV. Davon unabhängig sollten berechtigt Abgemahnte Beanstandungen – wie zum Beispiel einen fehlenden Link auf die Online-Schlichtungsplattform oder ein fehlerhaftes Impressum – unverzüglich beseitigt werden.