Aktuell sichern Bürgschaften der Bürgschaftsbanken maximal 80 Prozent der Kreditsumme ab – hier fordert der Branchenverband eine Erhöhung auf 100 Prozent. Die Zusage einer Bürgschaft könne bereits innerhalb weniger Tage erfolgen. Der Kredit bei der Hausbank kann dann mit der zugesagten Bürgschaft besichert werden, informiert der RDA. Unternehmen und Geschäftsmodell sollte aber vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.

Über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken kann unter https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben gestellt werden. Falls es Schwierigkeiten bei der Antragstellung gibt, hilft der RDA telefonisch unter 0221/9127720 weiter.

Die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht, sei wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung. „Da die Umsätze 2020 in der Bus- und Gruppentouristik derzeit schlicht nicht einschätzbar sind, ist bei etlichen Betrieben von einem Nullumsatz auszugehen. Damit rechnen die Bürgschaftsbanken auch“, so der RDA.

Bundesweite Umsetzung des Bayerischen Härtefall-Fonds

Wie der RDA mitteilt, sei der Grund für die Schwierigkeiten bei der Beantragung des KfW-Unternehmerkredits mit einer Haftungsfreistellung von 80 Prozent, dass der organisatorische Ablauf seitens der KfW noch nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Man arbeite nach Informationen des Verbands aber mit Hochdruck an einer Umsetzung bis zum kommenden Montag (23. März 2020).

Auch seien einzelne Banken sowie Sparkassen aufgrund der aktuell hohen Nachfrage schon jetzt überlastet und die Bereitschaft zur Übernahme eines 20-prozentigen Haftungsanteils sei offensichtlich nicht stark ausgeprägt. Gegenüber der Bundesregierung hat der Verband daher seine ursprüngliche Forderung, statt der 80-prozentigen Haftungsfreistellung eine 100-prozentige Haftungsfreistellung vorzusehen, erneuert.

Außerdem fordert der RDA von der Bundesregierung die bundesweite Umsetzung des Bayerischen Härtefall-Fonds, der einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse von 5.000 bis 30.000 Euro an Unternehmen in existenzbedrohender Lage oder mit massiven Liquiditätsproblemen auszahlt.