Der Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer (LHO) informiert in einem Schreiben, dass aufgrund von Änderungen der polnischen Steuervorschriften seit dem 01.01.2018 die Verpflichtung besteht, alle Umsatzsteuererklärungen sowie Dokumente, die sich auf die Umsätze in Polen beziehen, ausschließlich in elektronischer Form an das polnische Finanzamt zu übermitteln.

Die Abgabe von Umsatzsteuerklärungen in Papierform oder die Übersendung von Unterlagen und Rechnungen per Post, Fax oder E-Mail sei nicht mehr zulässig.

Dies gelte ab dem Veranlagungsjahr 2018. Für das reguläre Verfahren (Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuererklärungen mit Vorsteuerabzug) in Polen gelten die folgenden neuen Bestimmungen: Die polnischen Umsätze und Vorsteuern sind nunmehr monatlich in einem hierfür vorgesehenen Formular über das Portal des polnischen Finanzamtes elektronisch einzureichen. Für Monate ohne Fahrten in Polen ist eine Nullmeldung einzureichen. Die monatliche Einreichungspflicht der Dokumentation ersetze aber nicht die Abgabe der Umsatzsteuererklärung. Diese müsse wie bisher vierteljährlich eingereicht werden.