Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) mitteilt, muss das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Nummer des belegten Platzes an mehrsprachigen Parkautomaten eingegeben werden. Die Parkuhr drucke dann einen Beleg mit der höchstzulässigen kostenlosen Parkzeit aus. Nur für Fahrzeuge mit gültiger Zufahrtsgenehmigung, die zum Halten auf dem jeweiligen Parkplatz berechtigt, werde das Ticket ausgestellt. Liegt diese Berechtigung nicht vor, werde an der Parkuhr kein Ticket ausgeworfen und das Fahrzeug müsse den Parkplatz verlassen.

„Auf den Stundenparkplätzen ist es möglich, die in der Zufahrtsgenehmigung inkludierte kostenlose Parkdauer von 3 Stunden zu verlängern, indem man den Stundentarif von 100 Euro direkt am Parkautomaten bezahlt (nur mit EC- oder Kreditkarte). Auf den Kurzzeitparkplätzen ist es nicht möglich, länger als die inkludierten 15 Minuten zu parken“, heißt es weiter in der Mitteilung des BDO.

Das Ticket könne auch digital über das Handy mit der App „Bus Parking Roma“ abgerufen werden. Diese ist derzeit allerdings nur für Android-Geräte unter https://play.google.com/store/apps/details?id=it.pa.parkuser verfügbar. Zur Aktivierung der App muss der QR-Code der Zufahrtsgenehmigung mit dem Smartphone gescannt werden. Auf einer Karte kann der belegte Parkplatz ausgewählt, das Kennzeichen und die jeweilige Parkplatznummer eingegeben werden. Das App-Parkticket enthält die gleichen Informationen wie die Papierform und kann an den Kontrollstellen vorgezeigt werden. Im Internet sind unter dem Link https://romamobilita.it/it/dal-4-novembre-ticket-obbligatorio-la-sosta-bus-turistici weitere Informationen und eine interaktive Karten zu finden.

Einfahrtsregelungen für Reisebusse in das Stadtgebiet von Rom gibt es seit dem Jahr 2000. Man benötigt kostenpflichtige Einfahrtsgenehmigungen für die jeweilige ZTL-Buszone A, B oder C, um in den Bereich innerhalb des großen Umfahrungsrings (G.R.A.) bzw. in das Stadtzentrum einfahren zu dürfen. Diese berechtigen dann zur Zufahrt in die entsprechende Zone.