Streitobjekt im ÖPNV: E-Scooter
Streitobjekt im ÖPNV: E-Scooter

Ein Verkehrsunternehmen darf nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts nicht pauschal die Mitnahme von Elektromobilen für ältere oder behinderte Menschen verweigern.

Damit würden Menschen mit Behinderung in unzulässiger Weise benachteiligt, entschied das Gericht am Freitag in Schleswig (Az 1 U 64/15). Es untersagte mit seinem Urteil der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG), unterschiedslos alle sogenannten E-Scooter von der Beförderung in ihren Nahverkehrsbussen auszuschließen, ohne nach der Art des Modells zu differenzieren.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter hatte im Eilverfahren gegen die KVG geklagt. Diese hatte im Februar angekündigt, künftig keine E-Scooter mehr mitzunehmen. Auslöser war eine Studie, wonach die Elektrofahrzeuge in bestimmten Situationen im Bus kippen oder rutschen können. Aus OLG-Sicht rechtfertigen die Sicherheitsbedenken nicht den Beförderungsausschluss aller E-Scooter. Es gebe kein gesetzliches Verbot, sie in Bussen zu befördern. Die KVG habe nicht glaubhaft gemacht, dass nur ein undifferenziertes Verbot Gefahren vermeiden könne, die in bestimmten Situationen durchaus möglich seien, heißt es zur Begründung. Nicht bei jedem der 400 Modelle stelle der Transport im Bus eine Gefahr dar, der nicht begegnet werden könne.